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13.5 Widersprüche im Dominanzwechsel zur Bedeutungsverallgemeinerung

Mit dem Überschreiten der bloß sozialintentionalen Interaktion in der Kind-Erwachsenen-Koordination in Richtung auf Bedeutungsverallgemeinerung und kooperative Beziehungen (vgl. Kap. 13.3) verändern sich die kindlichen Möglichkeiten des Umgangs mit Verfügungseinschränkungen. Intentionen der Erwachsenen werden nun nicht bloß als absichtsvoll erfahren, sondern können auch in Bezug auf ihre inhaltliche Qualität beurteilt werden.

Damit ergibt sich für das Kind nun jedoch auch eine neue Qualität des Leidens, sofern es von der nun möglichen kooperativen Verfügung über eigene oder gemeinsame Lebensbedingungen ausgeschlossen wird, auch wenn der Unterstützungsrahmen allgemein gegeben ist:

»Zwar ist das Kind nach wie vor auf die interaktive Zuwendung der Erwachsenen angewiesen, es kann aber dennoch unter dieser Zuwendung leiden, wenn damit die Ansätze zur ›Selbständigkeit‹ des Kindes in seinen ›nützlichen‹ Beiträgen eingeschränkt sind, und das Kind von der neuen, ›kooperativen‹ Gemeinsamkeit mit den Erwachsenen isoliert wird.« (467f)

In der Mischung von einerseits Beteiligung an der unmittelbaren Kooperation und andererseits Erfahrungen von willkürlichem Ausschluss sieht Holzkamp eine »Vorbereitung auf die spätere fremdbestimmte Erwachsenen-Existenz unter bürgerlichen Lebensverhältnissen«:

»Das Kind ›lernt‹ hier nämlich …, daß es zwar einerseits seine eigenen Angelegenheiten in Kooperation mit anderen in die eigene Hand nehmen, dabei auch die Bereitschaft und Fähigkeit zu für alle nützlichen Beiträgen entwickeln kann und soll, daß es aber andererseits die Bedingungen seiner grundsätzlichen Abhängigkeit und Fremdbestimmtheit bei Strafe der Existenzbedrohung nicht zu hinterfragen und anzutasten hat« (469)

Auf der anderen Seite kann das Kind die Ebene der Fremd- und Selbstinstrumentalisierung überschreiten und neue Formen der kooperativen Eigenständigkeit und Verfügung (etwa durch Beteiligung an der Kooperation im Haushalt) sowie des Widerstands gegen willkürliche Eingriffe der Erwachsenen (die Teilhabe-Bestrebungen abwürgen, nicht ernst nehmen etc.) entwickeln. Akzeptiert das Kind nun willkürliche Eingriffe und zeigt gefordertes Wohlverhalten,

»so muß es damit ›fertig werden‹, daß es in diesem Verzicht auf begründbare Verfügungserweiterung seine eigenen ›menschlichen‹ Interessen verletzt, indem es seine Unselbständigkeit und Ausgeliefertheit, denen es einerseits zu entkommen trachtet, hier andererseits durch das eigene Benehmen selbst bestätigt und befestigt, mit all den geschilderten aus solcher ›Selbstfeindschaft‹ resultierenden Tendenzen zur Realitätsabwehr und -verleugnung.« (471)

Die in der Kooperation liegende neue Qualität der Verfügung über unmittelbare Lebensbedingungen ist also widersprüchlich: Sie erweitert einerseits die kindliche Selbstbestimmung und bietet neue Möglichkeiten der Angstreduktion vor unverfügbaren Situationen; andererseits ist das Kind von der fremdbestimmten Sicherstellung des unmittelbaren Kooperationskontexts durch die Erwachsenen vollständig abhängig.

In dieser widersprüchlichen Situation haben auch die Erwachsenen neue Möglichkeiten. Sie können sich mit kindlichen Rückgriffen auf die wechselseitige sozialintentionale Fremd- und Selbstinstrumentalisierung verbünden oder kooperative Tendenzen ernst nehmen und unterstützen. In der neuen Dynamik der Kind-Erwachsenen-Koordination kann das Kind

»nun erstmalig und ansatzweise den Erwachsenen nicht nur unter Anerkennung seiner ›grundlosen‹ Abhängigkeit von ihm ›instrumentalisieren‹, sondern auch zum Bündnispartner einer gemeinsamen Erweiterung der Bedingungsverfügung, damit Verbesserung der Lebensqualität des Kindes wie des Erwachsenen innerhalb der unmittelbaren Lebensgemeinschaft … gewinnen« (472)

Das widersprüchliche Verhältnis von sich vergrößernder Selbstbestimmung bei Unerreichbarkeit des fremdbestimmten unmittelbaren Existenzrahmens ist innerhalb des Entwicklungszugs der Bedeutungsverallgemeinerung nicht auflösbar und verweist damit auf die weitere Entwicklung in Richtung auf die Unmittelbarkeitsüberschreitung.

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