Artikel zum Stichwort »Gesellschaftliche Natur des Menschen«

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8.1 Gesellschaftliche Natur als Selektionsvorteil

Die gesellschaftliche Natur des Menschen setzt sich als biotische Entwicklung in der Evolution durch, weil sie einen Überlebensvorteil bot. Die dadurch möglich gewordenen gesellschaftlich-historische Entwicklung setzt die Phylogenese als Entwicklungsprinzip außer Kraft.

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9. Bedeutungen und Bedürfnisse (Menschen)

Mit der Durchsetzung der gesellschaftlich-historischen Entwicklung werden die kooperativen Bedeutungsstrukturen der verteilten Kleinverbände zu gesamtgesellschaften Bedeutungsstrukturen synthetisiert. Die Existenz der Individuen ist nunmehr gesamtgesellschaftlich vermittelt.

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13. Individualentwicklung

Die individuelle Entwicklung des einzelnen Menschen, die Ontogenese, ist Gegenstand dieses Hauptkapitels.

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13.1 Entwicklungszüge zum handlungsfähigen Individuum

Ausgehend von der entfalteten Handlungsfähigkeit werden entwicklungslogisch die erforderlichen Entwicklungsschritte ›absteigend‹ rekonstuiert, die den jeweils nächsten qualitativ neuen Entwicklungsschritt ermöglichten. Methodisch gewendet dienen die so gefundenen Entwicklungszüge als Rahmen für die ›aufsteigende‹ Kategorialanalyse der Ontogenese.

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14.7 Grundlagenforschung

Die historisch-empirische Kategorialanalyse zeigte unterschiedliche Ebenen des Mensch-Welt-Verhältnisses auf, die eine Eigenevolution durchliefen. Vor aktualempirischer Forschung ist kategorial zu klären, um welche Ebene es geht und welche inhaltlichen Aussagen erreichbar sein können ohne durch Universalisierungen unzulässige Ebenenüberschreitungen vorzunehmen.

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