10.2 Denken und Emotionalität

Die gesellschaftlichen Bedeutungsstrukturen als objektiver Handlungszusammenhang enthalten, was gesellschaftlich-durchschnittlich gedacht werden muss, aber auch, was bisher gedacht worden ist. Die gesellschaftlichen Denkformen besitzen einen überindividuellen, selbstreferenziellen Charakter und somit eine relative Selbstständigkeit. Aus Sicht des Individuums wiederum sind die gesellschaftlichen Denkformen mit den darin eingeschlossenen Denknotwendigkeiten nur Denkmöglichkeiten, zu denen sich das Individuum bewusst verhalten kann.

Mit der Möglichkeitsbeziehung zur Realität ist die Lebensgewinnung von einem selbstevidenten zu einem probematischen Prozess geworden. Das gilt sich auch für das in Kap. 7.6 [1] dargestellte Denken von Handlungszusammenhängen. Der Zusammenhang von notwendigem Stoffwechsel mit der Natur (1), Arbeitsteilung/-organisation und individuellem Beitrag (2) und individueller Existenzsicherung (3) stellt sich ›von selbst‹ her, ohne dass das Individuum den Zusammenhang denken muss. Es kann ihn auch bestreiten oder ignorieren, ganz oder teilweise, es kann sich etwa »zu gesellschaftlich geschaffenen Bedingungen wie zu Naturbedingungen ›verhalten‹« (317) oder sich Denkzusammenhänge »nur partiell bzw. in vielerlei ›angeschnittenen‹, verkürzten, mystifizierten Weisen« (ebd.) aneignen.

Die emotionale Befindlichkeit als Wertungsseite des Denkens und Erkennens verändert sich nun ebenfalls, da die emotionale Handlungsbereitschaft dem Individuum nicht mehr unmittelbar gegeben, sondern ebenfalls problematisch ist:

»Die emotionale Gesamtwertung ergibt sich also nicht mehr, wie noch im ›kooperativen‹ Stadium, unmittelbar aus der evidenten Bedeutung der sachlich-sozialen Weltbezüge des Individuums für seine eigene Existenzsicherung und Bedürfnisbefriedigung. Das Individuum ›schiebt‹ sich vielmehr in ›bewußtem Verhalten‹ zwischen seine emotionale Befindlichkeit und seine Handlungen, indem es wie die Bedeutungen als objektive Handlungsmöglichkeiten auch seine eigene emotionale Handlungsbereitschaft als bloße subjektive Handlungsmöglichkeit … erfasst.« (318)

Die Wertungs- und Mittlerfunktion der Emotionalität kann vom Individuum nun also »bewußt als ›Mittel‹ seines Denkens eingesetzt« (319) werden. Aus der orientierungsleitenden Funktion (vgl. Kap. 3.5 [2]) wird die »erkenntnisleitende Funktion der Emotionalität« (333). Emotionen und Denken sind also nicht getrennt, sondern wechselseitig aufeinander bezogen und durchdrungen. Einerseits

»können die emotionalen Momente des Gedachten … eine besondere Funktion gewinnen, indem sie … das Denken in einer Weise ausrichten, durch welche aus allem Denkbaren das für das betroffene (individuelle oder verallgemeinerte) Subjekt wirklich Wichtige und Klärungswürdige sich zu allererst heraushebt, und so der analytische Denkprozess sein bestimmtes Thema gewinnt.« (319f)

Andererseits durchbricht das denkende, bewusste Verhalten zu den eigenen Emotionen die »›Unmittelbarkeit‹ des Verhältnisses zwischen Bedürfnissen und Handlungen« (318). Die Emotionen geben je mir Aufschluss über meinen Weltbezug, der jedoch im Einzelnen — weil problematisch — erst aufzuklären ist, aber auch aufgeklärt werden kann. Für die weitere Konkretisierung der Analyse besteht damit die Notwendigkeit, dass die

»kategorialen Bestimmungen so konkretisiert werden, dass die mit der Möglichkeitsbeziehung zur eigenen Emotionalität entstehenden vielfältig selegierten, verkürzten, mystifizierten Formen des Zustandekommens und der Eigenart emotionaler Befindlichkeiten und Handlungsbereitschaften gegenüber gesellschaftlichen Bedeutungskonstellationen faßbar werden.« (320)

Das wird die Aufgabe für die Kapitel 11 und 12 sein.


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[1] Kap. 7.6: http://grundlegung.de/artikel/7-6-denken-von-handlungszusammenhaengen/

[2] Kap. 3.5: http://grundlegung.de/artikel/3-5-orientierungsleitende-funktion-der-emotionalitaet/