8.3 Position und Lebenslage

Der neue Typ der gesellschaftlich-historischen Entwicklung zeichnet sich durch im Vergleich zur Phylogenese extrem rasche Veränderungen aus. Zwar bleibt das objektive Verhältnis von Individuum und Gesellschaft, das in Kap. 8.2 [1] als gesamtgesellschaftliche Vermitteltheit der individuellen Existenz bestimmt wurde, grundsätzlich konstant, die inhaltlich zu bestimmende Art der gesellschaftlichen Vermittlung, die Form der Vergesellschaftung, verändert sich hingegen mit der Geschichte. Um dies in die Analyse einbeziehen zu können, werden in der GdP zwei neue Leitgesichtspunkte entwickelt, die in diesem und im nächsten Kapitel das Thema sind.

Die Lebensbedingungen werden in arbeitsteiliger Weise gesellschaftlich hergestellt. Innerhalb dieser Arbeitsteilung leistet das Individuum seine Beiträge an einer bestimmten gesellschaftlichen Position. Je nach Entwicklungsstand der Gesellschaft kann die Position verschiedenes bedeuten. Dies kann etwa der Beruf oder die Berufstätigkeit sein, aber Holzkamp betont den allgemeinen Charakter des Positionskonzepts. So sei von Positionen stets überall da zu sprechen,

»wo Möglichkeiten gegeben sind, über Beiträge zur Erhaltung oder Veränderung gesellschaftlicher Prozesse die Bedingungen der eigenen Existenz zu erhalten oder zu entfalten, das Individuum also in Realisierung der Positionen ›gesellschaftlich tätig‹ wird (auch wenn dabei die gegebenen ›Berufsfunktionen‹ nicht einschlägig sind, verallgemeiert, gesprengt oder umgangen werden)« (196f)

Dieser Hinweis soll eine ontologisierende Identifizierung von Position mit ›Beruf‹ o.dgl. vermeiden, da es neben den Berufstätigkeiten auch andere Tätigkeitsformen gibt, die der gesellschaftlichen Vorsorge dienen bzw. darauf gerichtet sind, die gesellschaftlichen Zielkonstellationen zu ändern (vgl. dazu die drei Handlungszusammenhänge in Kap. 7.6 [2]). Zudem ist historisch offen, ob die Realisierungsform ›Beruf‹ nicht auch einmal hinfällig werden kann.

Die Beteiligung an der gesellschaftlichen Herstellung der Lebensbedingungen ist jedoch nur ein Aspekt. Der gesamte Ausschnitt der Gesellschaft, mit dem das Individuum in Kontakt kommt, ist seine unmittelbare Lebenslage. Dies schließt die Position ein, geht aber darüber hinaus, indem es »alle regionalen Umstände gegenständlicher und sozialer Art im Reproduktionsbereich, unter denen das Individuum sein unmittelbares Leben führt und bewältigen muß« (197), erfasst.

Position und Lebenslage sind die konkretisierten, aber bislang noch unabhängig von der historisch-besonderen Gesellschaftsform gefassten Bestimmungen der gesellschaftlichen Vermitteltheit der individuellen Existenz. Im nächsten Kapitel wird dieser bislang ausgeblendete Aspekt zum Gegenstand eines weiteren Leitgesichtspunkts.


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[1] Kap. 8.2: http://grundlegung.de/artikel/8-2-gesamtgesellschaftliche-vermitteltheit/

[2] Kap. 7.6: http://grundlegung.de/artikel/7-6-denken-von-handlungszusammenhaengen/