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Verallgemeinerte Handlungsfähigkeit und Commonismus

Von Denis Neumüller und Stefan Meretz

Dieser Beitrag ist das Produkt eines gemeinsamen Selbstverständigungsprozesses der Autoren über ihr Unbehagen mit dem Begriff der verallgemeinerten Handlungsfähigkeit, wie er derzeit in der Kritischen Psychologie verwendet wird. Wir verstehen diesen Prozess als nicht abgeschlossen und wünschen uns, mit diesem Beitrag eine Diskussion um diesen Begriff und die kategorialen Grundlagen der Kritischen Psychologie insgesamt anzuregen.

Zunächst möchten wir darlegen, warum uns die bisherige Fassung des Begriffs der verallgemeinerten Handlungsfähigkeit in der Grundlegung der Psychologie (Holzkamp 1983, im folgenden: GdP, Zitate ohne Hervorhebungen des Originals) und der weiteren kritisch-psychologischen Literatur widersprüchlich erscheint. Ausgehend davon möchten wir dafür argumentieren, dass diese widersprüchliche Fassung nur durch die Gewinnung des Begriffs eines aufgehobenen Kapitalismus – wir verwenden dafür den Begriff des Commonismus – aufgelöst werden kann.

Von der doppelten Möglichkeit zur verallgemeinerten/restriktiven Handlungsfähigkeit

Die Kategorie der Handlungsfähigkeit wird als das „Zentralkonzept“ (Markard 2009, 166) der Kritischen Psychologie bezeichnet. Sie dient dazu, die Vermittlung zwischen individueller Lebenstätigkeit und gesellschaftlichem Prozess begreifbar zu machen. Für das Individuum zeigt sich diese Vermittlung als Verhältnis von Handlungsmöglichkeiten und -einschränkungen. Handlungsfähigkeit wird gefasst als „Verfügung des Individuums über seine eigenen Lebensbedingungen in Teilhabe an der Verfügung über den gesellschaftlichen Prozess“ (GdP, 241). Die Fähigkeit zur Verfügung über die eigenen Lebensbedingungen betrifft somit sowohl die Verfügung über die Möglichkeit der Befriedigung der eigenen Bedürfnisse unter den gegebenen gesellschaftlichen Bedingungen wie auch Verfügung über eben die Bedingungen, unter denen die Bedürfnisbefriedigung stattfindet. Menschen stellen die Bedingungen, unter denen sie handeln, im gesellschaftlichen Zusammenhang selbst her. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, nicht nur den gegebenen Rahmen zu akzeptieren, sondern diesen zur Überwindung von Einschränkungen auch zu verändern. Diese „doppelte Möglichkeit“ (GdP, 354) stellt für Holzkamp eine allgemeine Bestimmung gesellschaftlicher Individuen dar, d.h. sie gilt für alle gesellschaftlichen Formationen.

Im Kapitalismus nimmt das Verhältnis zwischen dem individuellen Lebensprozess und dem gesellschaftlichen Reproduktionsprozess eine spezifische widersprüchliche Form an. Unter kapitalistischen Bedeutungskonstellationen mit ihren entsprechenden Handlungsstrukturen entwickeln Menschen nicht nur Gründe, „die jeweiligen Verhältnisse gemäß den Lebensinteressen zu verändern, sondern auch Gründe, sich mit den gegebenen Möglichkeiten einzurichten nämlich jeweils dann, wenn das Risiko des Konflikts mit den Herrschaftsinstanzen einen verändernden Eingriff als zu groß und gefahrbringend erscheinen läßt“ (Holzkamp 1992, 66). Der Versuch der Absicherung meiner Handlungsfähigkeit im gegebenen Rahmen führt dann dazu, dass ich „selbst an der Perpetuierung der Umstände, durch welche diese [meine Handlungsfähigkeit] bedroht ist, mit[wirke]“ (GdP, 378). Holzkamp bezeichnet diesen Aspekt der Verfügungsbestrebungen der Individuen als restriktive Handlungsfähigkeit. Holzkamp spricht dann von einem „Arrangement mit den Herrschenden“, das dazu diene, „die Unterdrückung von ›Oben‹ in unterschiedlichster Weise nach ›unten‹, an die, auf deren Kosten die eigenen Partialinteressen durchgesetzt werden sollen, weiter[zu]geben“ (GdP, 375). Der Gegenbegriff, der die „zweite Möglichkeit“ (GdP, 355) kennzeichnet – die Veränderung der Verhältnisse mit der Perspektive der Realisierung von langfristigen bzw. verallgemeinerten Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten – ist die verallgemeinerte Handlungsfähigkeit.

Das Begriffspaar der restriktiven und verallgemeinerten Handlungsfähigkeit dient nicht zur Klassifikation von Personen oder Handlungen als restriktiv oder verallgemeinert. Es soll je mir dabei helfen, die restriktiven und verallgemeinerten Momente meines Handelns und damit die bestehenden Handlungsmöglichkeiten und -behinderungen in meiner Lebenslage zu verstehen, oder wie Markard (2009, 200) schreibt: „es ermöglicht das Beharren auf der Frage, wie, wann, warum, unter welchen Verhältnissen je ich in Versuchen eigener Lebensbewältigung gleichzeitig eigene und anderer Lebensinteressen verletze.“

In diese Fassung des Kategorienpaars restriktive-verallgemeinerte Handlungsfähigkeit fließen gesellschaftstheoretische Analysen des Kapitalismus ein. Holzkamp bezieht sich hierbei auf die Kritik der politischen Ökonomie von Karl Marx wie sie in den 1970/80er Jahren von jenen Strömungen gelesen wurde, die sich am Realsozialismus orientierten. Nach dessen Niedergang wurde diese Lesart teilweise erweitert (etwa um Analysen des Neoliberalismus, vgl. Kaindl 1998, 2008), teilweise aber auch kritisiert und für hinfällig erklärt (Baller 1995). Wir möchten dieser Diskussion eine dritte, konstruktiv aufhebende Kritik der traditionellen Interpretation des Marxismus hinzufügen und zeigen, dass diese helfen kann, kategoriale Unklarheiten aufzulösen.

Im Unterschied zu Kaindl (1998, 28) sehen wir die „allgemeinen Strukturbegriffe“, die Holzkamp in seiner Rezeption der Marxschen Gesellschaftstheorie zu Grunde legt, nicht als einzige „Grundlage marxistischer Theorienbildung und Theorienstreits“, die „weitgehend geteilt“ werden. Der Vorstellung einer allgemein evidenten „marxistischen Rahmentheorie“ wie Kaindl in Anschluss an Haug (1998, 375ff.) argumentiert, halten wir entgegen, dass es innerhalb der Rezeption der Marxschen Kritik der politischen Ökonomie verschiedene Rahmentheorien gibt, die eben jene allgemeinen Strukturbegriffe bzw. deren Stellenwert und Bedeutung unterschiedlich fassen. Im Gegensatz zu Baller (ebd.) sind wir also nicht der Auffassung, dass durch die historischen Veränderungen der Bezug auf die Marxsche Theorie obsolet geworden ist. Vielmehr halten wir es für lohnenswert, neuere Ansätze der Marx-Rezeption (vgl. Postone 1993, Jappe 2005, Heinrich 2006), die sich auf eben jene „allgemeinen Strukturmerkmale“ beziehen, sowohl für das (einzeltheoretische) Verstehen aktueller binnenkapitalistischer Veränderungen als auch für die Bildung der individual- bzw. subjektwissenschaftlichen Kategorien, einzubeziehen. Damit wenden wir uns nicht von der kritisch-psychologischen Grundlage der Marxschen Theorie ab, etwa zugunsten postmoderner Ansätze, sondern versuchen auf dialektisch-materialistischer Grundlage einen Standpunkt zu entwickeln, der die Beschränkungen der traditionellen Interpretation überschreitet und eine angemessenere Bestimmung der kritisch-psychologischen Kategorien erlaubt (hier mit Fokus auf die verallgemeinerte Handlungsfähigkeit).

Klassentheorie als bisherige theoretische Basis verallgemeinerter Handlungsfähigkeit

Die traditionelle marxistische Gesellschaftstheorie geht von einer basalen Spaltung der Gesellschaft in Klassen aus, deren Hauptklassen Arbeit und Kapital sich antagonistisch gegenüberstehen. Die Klassenpositionen ergeben sich aus ihrer Stellung zu den Produktionsmitteln: Die Kapitalklasse verfügt über sie, während die eigentumslose Arbeitsklasse gezwungen ist, ihre Arbeitskraft zu verkaufen, die wiederum die Kapitalklasse kaufen, verwerten und ausbeuten kann.1 In kritisch-psychologischen Texten mit Bezügen zur Gesellschaftstheorie ist daher oft abkürzend von „Ausbeutenden“ und „Ausgebeuteten“ oder „Herrschenden“ und „Beherrschten“ die Rede (H.-Osterkamp 1976, GdP, Kaindl 1998, Markard 2009). Die Transformationsperspektive besteht in der Eroberung der Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel („Enteignung der Enteigner“) und die Staatsmacht durch die Ausgebeuteten, um sozialistische Verhältnisse aufzubauen. Legitimation gewinnt diese Strategie aus der Interessenkonfiguration. Während die Kapitalklasse nur ihr partielles Interesse nach Verwertung und Ausbeutung vertritt, ist die historische Aufgabe der Arbeitsklasse die Durchsetzung von allgemein-menschlichen Interessen. In dieser theoretischen Anordnung steht somit die Ausrichtung „auf die Durchsetzung allgemeiner Interessen an gemeinsamer Verfügung über die eigenen Lebensbedingungen gegen die herrschenden Partialinteressen an der Einschränkung dieser Verfügung“ (GdP, 373), steht das Streben nach Verwirklichung von Allgemeininteressen durch die Beherrschten (Arbeitsklasse und Verbündete) gegen die aktuell wirksamen Partialinteressen der Herrschenden (Kapitalklasse und Verbündete).

Unter kapitalistischen Bedingungen ist es wichtig, der ökonomischen Macht der Kapitalklasse durch politischen Zusammenschluss eine Gegenmacht entgegenzusetzen. Jedes Stück errungener Gegenmacht durch die Beherrschten erweitert ihre Handlungsmöglichkeiten und (potenziell) Lebensqualität durch Zurückdrängung von Macht und Handlungsmöglichkeiten der Herrschenden. Daraus ergibt sich die Fassung der Kategorie der verallgemeinerten Handlungsfähigkeit. Sie besteht in der sukzessiv erweiterten Verfügung der Beherrschten über die Bedingungen des Handelns mit der Perspektive der kollektiven Verfügung über alle gesellschaftlichen Lebensbedingungen im Sozialismus. In der bisherigen theoretischen Anordnung ist das Streben nach erweiterter Verfügung, vor allem wenn es durch „kooperative(n) Zusammenschluss der Individuen auf interpersonaler Ebene“ (GdP, 331) in Organisationen der Beherrschten erfolgt, hinreichendes Kriterium für die verallgemeinerte Handlungsfähigkeit. Der Begriff muss nicht weiter inhaltlich qualifiziert werden, Verfügungserweiterung plus organisierte Gegenmacht – in je empirisch zu klärender Konstellation – reichen für die richtige Richtung aus (vgl. etwa Holzkamp 1980).

Dem steht die restriktive Handlungsfähigkeit als Handeln der Beherrschten unter Akzeptanz bestehender Bedingungen gegenüber. Auch sie bewegt sich, wie das Handeln der Kapitalklasse, im Modus von Partialinteressen auf Kosten von anderen Partialinteressen. Die Brücke zwischen eigentlich objektivem Allgemeininteresse und tatsächlich subjektiv realisiertem Partialinteresse der Beherrschten bildet die Figur des „Arrangements mit den Herrschenden“. Anstatt sich dem Risiko des Verlusts von Handlungsmöglichkeiten im Falle des Scheiterns von Versuchen der Verfügungserweiterung zu Lasten der Herrschenden auszusetzen, versuche je ich durch „Arrangement mit den Herrschenden … [und] Partizipation an ihrer Macht zur Absicherung/Erweiterung der eigenen Handlungsfähigkeit auf Kosten fremder Interessen … [zu kommen], wobei die Unterdrückung von ›Oben‹ in unterschiedlichster Weise nach ›unten‹, an die, auf deren Kosten die eigenen Partialinteressen durchgesetzt werden sollen, weitergegeben wird“ (GdP, 375).

Wenn wir die Klassentheorie kritisieren, so nicht deshalb, weil wir die Existenz von Klassen bestreiten, im Gegenteil. Das Problem ist ein anderes: Den Klassenantagonismus als „Hauptwiderspruch“ zu privilegieren, wertet die Bedeutung anderer Herrschaftsverhältnisse ab. So forderten sozialistische Feministinnen in den 1970/80ern die Behandlung patriarchaler Herrschaft als „Nebenwiderspruch“ zu beenden und diese gleichberechtigt neben der Klassenherrschaft anzuerkennen. Die Triple-Oppression-Theorie ging Ende der 1980er noch einen Schritt weiter und erklärte Klassismus, Patriarchat und Rassismus zu gleichrangigen Herrschaftsverhältnissen, die in gleicher Weise aufgesprengt werden müssten. Ab den 1990ern ermächtigten sich zahlreiche von spezifischen Herrschaftsverhältnissen betroffene Gruppen selbst, ihre besonderen Unterdrückungserfahrungen zu thematisieren (vgl. dazu Habermann 2008). Immer zahlreicher kamen viele lange unsichtbaren Herrschaftsdimensionen in das Licht des Sprechbaren: Sexualität, Begehren, Hautfarbe, Beziehungsformen, Körper, Sprache, Aussehen, Bildung, Alter usw. – eine unabschließbare Liste. Die Intersektionalitätsforschung etablierte sich ab den 2000ern mit Ziel, das Zusammenwirken verschiedener Herrschaftsformen zu untersuchen. Besonderen Schub bekommt die Sichtbarmachung des Besonderen v.a. im akademischen Bereich durch die Dominanz poststrukturalistischer Theorieansätze, die explizit von vereinheitlichenden „Großtheorien“ Abstand nehmen.2 Die Kritische Psychologie ist in dieser Sicht eine Großtheorie alten Stils.

Wir teilen die Kritik an der Privilegierung des Klassenwiderspruchs3, halten aber gleichzeitig an einem „großtheoretischen Anspruch“ fest: Die Welt als zusammenhängendes Ganzes ist prinzipiell mit einer in sich konsistenten Theorie abbildbar. Eine solche einheitliche Erkenntnis ist jedoch kein statischer zu erringender Zustand, sondern ein permanenter Prozess der Annäherung. Auf Basis vor allem fetischismuskritischer Lesarten der Marxschen Theorie kommen wir zu anderen Bestimmungen der wesentlichen Widersprüche im Kapitalismus und entsprechenden Konsequenzen für ein den Kapitalismus aufhebendes Transformationskonzept – und mit Folgen für die inhaltliche Fassung der kritisch-psychologischen Kategorien. Im Sinne Holzkamps Vorgehen der Begriffsentwicklung müsste nachvollzogen werden, welche Auswirkungen diese alternative Bestimmung auf der gesellschaftstheoretischen Ebene auf die Ebene der Bedeutungen und Denkformen hat. Dies können wir in diesem Artikel lediglich andeuten. Es bedarf hier weiterer Analysen und Ausführungen, die den Rahmen dieses Artikels sprengen (vgl. dazu in Ansätzen Meretz 2012, 69ff und 95ff).

Die Kritik der vielfachen Erscheinungsformen von Herrschaft, der immer neue Gruppen und Individuen unterliegen, halten wir für essenziell für eine aktualisierte kritisch-psychologische Theoriebildung. Gleichzeitig fehlt es an einem analytischen Zugang, der die gemeinsamen Wurzeln der Vielfalt der Herrschaftsdimensionen auf den Begriff zu bringen vermag. Ein solcher Zugang sei nun skizziert.

Kapitalismus als System allgemeiner Exklusionsverhältnisse

Die eigentumbasierte getrennte Privatproduktion erzwingt eine Ex-post-Vermittlung über den Markt, auf dem die Waren getauscht werden. Marx nennt die Ware die „Elementarform“ (Marx 1890, 49) dieser Weise der gesellschaftlichen Produktion in privat-getrennter Form. Die Dimensionen der Nützlichkeit („Gebrauchswert“) und der Vermittlung („Tauschwert“) stehen bei der Ware in einem Gegensatz zueinander. In der Produktion und im Konsum geht es um den sinnlichen (materiellen wie immateriellen) Charakter der Ware zur Befriedigung von Bedürfnissen, in der Vermittlung zählt allein der gesellschaftlich gültige Herstellaufwand, der den äquivalenten Tausch bestimmt. Das bedeutet, dass auch der auf die Nützlichkeit bezogene sinnlich-vitale und der auf die Vermittlung bezogene produktive Verfügungsaspekt der Bedürfnisbefriedigung (GdP, 242) tendenziell auseinander gerissen werden und als Gegensätze auftreten. So liegt in der Warengesellschaft der nahegelegte Fokus der Bedürfnisbefriedigung auf dem Konsum, während der produktive auf die Verfügung bezogene Aspekt der Arbeit nur als untergeordnetes Mittel zum „Geldverdienen“ erscheint.4

Der Gegensatz von Nützlichkeit und Vermittlung der Ware erfährt im Verwertungsprozess zahlreiche „Formwechsel“, löst sich aber nie auf. Die „Metamorphose der Waren, welche den gesellschaftlichen Stoffwechsel vermittelt“ (Marx 1890, 119) erzeugt durch die Gegensätzlichkeit ihrer Formwechsel eine basale gesellschaftliche Logik der Spaltung. Sie entsteht, weil die Vermittlung den gesellschaftlichen Stoffwechsel bestimmt, während die Nützlichkeit dem untergeordnet ist. So ist der (Mehr-) Wert der Zweck, der Gebrauchswert das Mittel; der Profit der Zweck, die Produktion das Mittel. Im Sinne der vorsorgenden Herstellung der Lebensbedingungen ist das Verhältnis genau umgekehrt, die Nützlichkeit ist der Zweck, die Vermittlung das Mittel. Problematisch wird die „verkehrte“ Metamorphose-Bewegung, weil der Zweck setzende Wert zum endlosen rückgekoppelten Selbstzweck wird: „Er geht beständig aus der einen Form in die andre über, ohne sich in dieser Bewegung zu verlieren, und verwandelt sich so in ein automatisches Subjekt“ (ebd., 169f). Die Folge für die Menschen: „Ihre eigne gesellschaftliche Bewegung besitzt für sie die Form einer Bewegung von Sachen, unter deren Kontrolle sie stehen, statt sie zu kontrollieren“ (ebd., 89). Diese verkehrte und verselbstständigte Bewegung nennt Marx „den Fetischismus, der den Arbeitsprodukten anklebt, sobald sie als Waren produziert werden“ (ebd. 86). Die daraus entspringende und sich perpetuierende gesellschaftliche Logik der Spaltung hat nun ihrerseits zwei Dimensionen, eine sachliche und eine soziale.

Die sachliche Dimension der Bewegung der gesellschaftlichen Spaltung ist die Externalisierungslogik. Da eine Ware, um konkurrenzfähig zu sein, höchstens zum Durchschnittsaufwand hergestellt werden darf, werden andere kostensteigernde Produktionsaspekte ausgelagert und schädliche Folgen der verbilligten Produktion Dritten aufgebürdet. Dies bedeutet aber, dass permanent Waren für den Verkauf und darüber vermittelt für die Befriedigung bestimmter Bedürfnisse produziert werden, während gleichzeitig eben diese Produktion andere Bedürfnisse einschränkt und verletzt. Externalisierung bedeutet Zerstörung von Ökosystemen und globalem Klima, Degradation von Ressourcen, gesundheitsschädigende Arbeitsbedingungen, fragwürdige Produktqualitäten etc. Diese Folgen können zwar durch staatliche Regulationen begrenzt, aber nie gestoppt oder gar zu dauerhaft positiven Externalitäten umgekehrt werden.

Die soziale Dimension der Bewegung der gesellschaftlichen Spaltung ist die Exklusionslogik.5 Sie zeigt sich als soziale Logik des permanenten Gegensatzes der Interessen, als Strukturverhältnis, in dem „ich die Verfügung über meine Lebensbedingungen nur auf Kosten der anderen erweitern kann“ (GdP, 374). Darin eingeschlossen ist auch das Moment der Selbstfeindschaft (GdP, 376ff). Die Exklusionslogik ist dabei stets ein dynamisches Verhältnis von realen Inklusionen und Exklusionen. Inklusionen auf Basis von Partialinteressen sind durchaus ein Mittel, die Exklusionsfähigkeit gegenüber Dritten zu steigern. Interessenlogik und Exklusionslogik sind eng miteinander verbunden.6 Wichtig ist dabei zu begreifen, dass die Exklusionslogik kein Willens- sondern ein Strukturverhältnis ist, das der Warenform entspringt.

Die gesellschaftliche Logik der Spaltung mit den beiden Dimensionen der Externalisierungs- und Exklusionslogik fassen wir als System allgemeiner Exklusionsverhältnisse. Die Gesellschaft zerfällt auf diese Weise in Partialinteressen, und partikulare Herrschaft wird zu ihrer Bewegungsform. Herrschaft ist somit kein äußeres Verhältnis mit eindeutig zugewiesenen Positionen von Herrschenden und Beherrschten (etwa als Kapitalherrschaft, mit der man sich dann „arrangieren“ kann), sondern ein inneres Verhältnis, das durch uns hindurchgeht und das wir täglich reproduzieren. So sieht es auch Holzkamp in seinem Buch Lernen in Anlehnung an Foucault, wenn er die „,Überholtheit‘ einer derartigen ,Macht des Souveräns‘ durch die moderne ,Machtökonomie‘, die durch die Betroffenen hindurch wirkt, und in der jeder in gewissem Sinne gleichzeitig Täter und Opfer ist“ (1993, 535) problematisiert. Dass dabei Macht und Einfluss höchst unterschiedlich verteilt sein können, ist offensichtlich. Dennoch kann die der Ware immanente und durch das Eigentum abgesicherte Exklusionslogik nicht entlang nur einzelner Exklusionsdimensionen aufgehoben werden. Eine Aufhebung ist nur möglich durch Aufhebung der sozialen Bewegungsform „Ware“ und „Eigentum“ bei der Herstellung der Lebensbedingungen insgesamt. Und dies geht nur auf dem Wege der Durchsetzung einer neuen Reproduktionsweise (s.u., vgl. auch Meretz 2015, 2017).

Nun wird auch deutlich, warum das Kriterium der Verfügungserweiterung für eine Richtungsbestimmung verallgemeinerter Handlungsfähigkeit nicht hinreicht. Unter exklusionslogischen Bedingungen gehen Verfügungserweiterungen der einen notwendig (weil strukturell vermittelt) auf Kosten von anderen. Die Frage ist vielmehr, ob es dabei bleibt oder ob es außerdem ein darüber hinausweisendes Moment gibt.

Das Problem der „erweiterten Handlungsfähigkeit“

Die Verbindung von verallgemeinerter Handlungsfähigkeit mit erweiterter Verfügung hat dazu geführt, diese mitunter direkt „erweiterte Handlungsfähigkeit“ zu nennen (Büsse 2011, Nowak et al. 2012, Kierstein 2013, aber auch GdP, 371). Obwohl diese Umformulierung zu recht immer wieder kritisiert wurde (etwa Markard 2013), enthält sie einen wahren Kern: Sie verweist indirekt auf das Problem, dass die Verfügungserweiterung nicht notwendig auch verallgemeinerbaren Charakter haben muss. So ist es in der Praxis zwar hilfreich, wenn problematische Situationen auf dem Weg der Entdeckung neuer Handlungsmöglichkeiten durch erweiterte Bedingungsverfügung bewältigt oder aufgelöst werden können, dennoch droht der emanzipatorische Gehalt des Aufschlusses solcher Situationen mit einer abgespeckten Kategorie der „erweiterten“ Handlungsfähigkeit verloren zu gehen. Denn tatsächlich hat die erweiterte Verfügung über die Handlungsbedingungen dann ein restriktives Moment, wenn sie im Modus von Partialinteressen auf Kosten von anderen geht und damit allgemeine Exklusionsverhältnisse reproduziert, und ein überschreitendes, also verallgemeinerndes Moment, wenn sie allgemeine Inklusionsverhältnisse anstrebt, in denen die eigene Entwicklung die Bedingung für die Entwicklung der anderen ist und vice versa. Daraus ergeben sich für uns zwei Kritikpunkte. Erstens ist Verfügungserweiterung – da inhaltlich unbestimmt – als „Richtungsbestimmung“ (Holzkamp 1984, 37) verallgemeinerter Handlungsfähigkeit unzureichend. Zweitens fragen wir uns ferner, ob Verfügungserweiterung nicht generelle Bestimmung der Handlungsfähigkeit ist, also nicht bloß auf die Seite der Verallgemeinerung geschoben werden darf. Wir wenden uns dem ersten Punkt im Anschluss zu und diskutieren den zweiten Punkt im resümierenden Abschnitt am Ende des Textes.

Klaus Holzkamp hat sich zu der Frage der Verfügungserweiterung nicht eindeutig geäußert. Es finden sich nur wenige Passagen, in denen er von Erweiterung der Verfügung im Kontext der restriktiven Handlungsfähigkeit schreibt (GdP 202, 376; 1984, 37), diese dann letztlich immer verbunden mit dem genannten Arrangement mit den Herrschenden. In aller Regel sieht Holzkamp „‚verallgemeinerte Handlungsfähigkeit‘ als gemeinsame Erweiterung der gesellschaftlichen Lebensmöglichkeiten“ (GdP, 2). Auch Markard (2010) ist der Meinung, dass „‚erweitern‘ terminologisch für nicht-restriktiv“ (S. 6) steht.

Wenn nun die „erweiterte Verfügung“ als Kriterium für eine Richtungsbestimmung der Kategorie der verallgemeinerten Handlungsfähigkeit nicht ausreicht, wie kann dann die „Richtung“ bestimmt werden? Bislang finden sich nur wenige Ausführungen zur „Richtung“. Ein Beispiel ist Kaindl (1996): „‚Verallgemeinerte Handlungsfähigkeit‘ … bezeichne(t) das Beharren auf der Fragestellung menschenwürdiger Verhältnisse, die menschliche Möglichkeiten nicht fortwährend desavouieren. Sie finden ihre empirische Entsprechung allenfalls in emanzipatorischer Tendenz … Erst vom Standpunkt ‚vernünftiger‘ Utopie – d.h. vom Standpunkt des Beharrens auf gesellschaftlicher Fundamentalkritik – wird es möglich, unvernünftige und unmenschliche Verhältnisse als solche zu kritisieren und die Desavouierung menschlicher Möglichkeiten eben als solche Desavouierung zu fassen“ (S. 106). Kaindl führt den Begriff der Vernunft ins Feld, um den Kapitalismus als „unvernünftig“ und „unmenschlich“ zu kritisieren und fordert eine „vernünftige Utopie“. Diese müsse auf einer „Fundamentalkritik“ des Kapitalismus gründen, um die (praktische) Aberkennung/Leugnung menschlicher Möglichkeiten zu erkennen. Das ist ein nachvollziehbarer Ansatz, verbleibt aber bei einer einfachen Negation. Dabei eignet sich der Begriff der Vernunft, die Begrenzung zu überschreiten. Bei G.W.F. Hegel ist vernünftiges Denken aufhebendes Denken im Sinne einer doppelten Negation. Eine „vernünftige Utopie“ ist also eine, die entwickelt, welche gesellschaftlichen Bedingungen geschaffen werden müssten, damit menschliche Möglichkeiten als konstitutiv anerkannt werden und sich tendenziell unbeschränkt entfalten können. Sind solche Bedingungen grundsätzlich begrifflich entwickelt, so gibt es auch ein Ziel, anhand dessen sich eine Richtung bestimmen lassen kann. Erst unter diesen Voraussetzungen lässt sich eine „erweiterte Verfügung“ inhaltlich so qualifizieren, dass restriktive und verallgemeinerbare Momente der Handlungsfähigkeit im oben beschriebenen Sinne erkennbar werden.

Es geht uns also um die Frage, wie die Verallgemeinerung von Handlungen angemessen kategorial bestimmt werden kann, oder mit Markard (2006) formuliert „wie unter Bezug auf das Ziel gesellschaftlicher Emanzipation … Handlungen … verallgemeinerbar begründet werden können“ (S. 107).

Das Problem utopischer Theoriebildung

Mit der Forderung nach vernünftiger Utopie im Sinne einer begrifflichen Aufhebung des Kapitalismus gehen wir ein nach der Niederlage des Realsozialismus errichtetes Tabu linker Theoriebildung an: Über eine mögliche zukünftige Gesellschaft kann und darf nichts gesagt werden. Es ist das Verbot einer Utopie wie einer diese realisierenden Geschichtsphilosophie, die in Anlehnung an monotheistische Mythologien manchmal auch als „Bilderverbot“ bezeichnet wird. Gemeint ist die Klassenkonfiguration, in der der Klasse der Arbeit die historische Mission zukommt, den vorgegebenen historischen Pfad, der aus der Produktivkraftentwicklung abgeleitet wird, zu beschreiten und die Menschheit zu befreien. Diese geschichtsphilosophische Theorie ist praktisch außer Kurs gesetzt worden, die Geschichtsphilosophie als philosophisch begründete Position zur Geschichte jedoch nicht.7 In diesem Text schlagen wir die Entwicklung einer kategorial fundierten geschichtsphilosophischen Position vor, die mit dem Bilderverbot teilt, dass es ein konkretistisches „auspinseln“ (Adorno in Bloch/Adorno 1985, 362) zukünftigen Alltags8 nicht geben darf, jedoch der Auffassung ist, dass grundsätzliche Überlegungen bezüglich des Vermittlungszusammenhangs von Individuen und Gesellschaft eines aufgehobenen Kapitalismus möglich sind. Sie speisen sich aus drei Quellen: (a) Bestimmungen der gesellschaftlichen Natur des Menschen; (b) begriffliche Negation kapitalistischer Produktionsweise; (c) kategoriale Bestimmung nachkapitalistischer, oder wie wir uns ausdrücken, commonistischer Reproduktionsweise.

Zu (a). Ein Begriff der gesellschaftlichen Natur des Menschen wurde von der Kritischen Psychologie entwickelt. Mit diesem Begriff wird nicht nur bestimmt, was gesellschaftliche Menschen sind, sondern es wird auch der Raum menschlich-gesellschaftlicher Entwicklung in der Geschichte abgesteckt. Ganz allgemein ausgedrückt besteht das Entwicklungspotenzial darin, dass Menschen sich die Lebensbedingungen gemäß ihrer Bedürfnisse gestalten können, denn mit dem Dominanzwechsel zur Gesellschaftlichkeit ist „die Existenzerhaltung der Einzelindividuen das bewußt angestrebte Ziel“ (GdP, 190) geworden, wie Holzkamp diese Potenz fasst. Dieses Potenzial wurde realhistorisch bisher immer in herrschaftlichen Formen realisiert, was jedoch bedeutete, dass die bewusste Zielrealisierung für die einen immer auf Kosten von anderen ging. Das jedoch beschränkt die Entfaltung des genuinen Potenzials der Menschheit als Ganzer. Erst wenn die „freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist“ (Marx/Engels 1848), also tatsächlich alle Einzelindividuen Teil der bewusst gestalteten gesellschaftlichen Existenzweise sind, wird das Potenzial wirklich ausgeschöpft. Schon im Begriff der gesellschaftlichen Natur steckt somit der Potenz nach der Begriff allgemeiner Inklusionsverhältnisse, was gleichbedeutend ist mit Herrschaftsabwesenheit und freier Entwicklung aller Menschen.

Zu (b). Damit wird nun auch sichtbar, dass allgemeine Inklusionsverhältnisse als Potenz menschlich-gesellschaftlicher Entwicklung die (doppelte) Negation der allgemeinen Exklusionsverhältnisse sind, wie wir sie für den Kapitalismus analysierten (s.o.). Dabei wurde deutlich, dass es in den Herrschaftsverhältnissen keine privilegierten Exklusionsdimensionen gibt (etwa die Klassenspaltung), deren Auflösung die Aufhebung des Kapitalismus ermöglicht. Stattdessen kann der systemische Gesamtzusammenhang samt seiner basalen Exklusionslogik, die allen konkreten Exklusionsdimensionen und Erscheinungen von Herrschaft zugrunde liegt, nur als Ganzes transformiert werden. Dies ist gleichbedeutend mit der Aufhebung der spezifisch kapitalistischen (nämlich: warenförmigen) Produktionsweise. Diese muss jedoch gleichzeitig die abgespaltenen nicht warenförmigen, aber überformten Bereiche der Reproduktion in die Transformation einbeziehen und die Sphärenspaltung als solche aufheben. Es geht also nicht bloß um eine andere Ökonomie, sondern um eine grundlegend andere – inklusionslogisch strukturierte – Weise der vorsorgenden Schaffung der Lebensbedingungen im umfassenden Sinne.

Zu (c). Mit den Einsichten aus (a) und (b) ist jedoch noch nicht bestimmt, wie diese neue vorsorgende Schaffung der Lebensbedingungen für alle, kurz: die neue Reproduktionsweise, aussieht. Vor allem ist noch zu entwickeln, welche Formen der gesellschaftlichen Vermittlung welche Handlungsrationalitäten nahelegen, nach denen es individuell funktional ist, gemäß der allgemeinen Inklusionsstrukturen zu handeln. Dies grob auf einer kategorialen Ebene zu skizzieren, bleibt Aufgabe des letzten Teils dieses Textes. Ohne weiteren Ausweis basieren die folgenden Darlegungen auf der Überlegung, dass das Commons im Commonismus – analog zur Ware im Kapitalismus – das basale Element-System-Verhältnis dieser neuen Reproduktionsweise darstellen (vgl. dazu Meretz 2017, Sutterlütti und Meretz 2018).

Exkurs Commons

Um zu veranschaulichen, wovon wir im folgenden reden, fügen wir an dieser Stelle einen phänographischen Exkurs (vgl. Holzkamp 1973, 21f) zur Funktionsweise von Commons ein, den wir aus existierenden praktischen Beispielen gewonnen haben. Wir abstrahieren dabei von allen empirisch vorfindlichen Aspekten, die – unserer Analyse nach – den kapitalistischen Rahmenbedingungen geschuldet sind und setzen diese Commons fiktiv in eine commons-freundliche Umgebung (was im Kapitalismus nicht der Fall ist). Diese Illustration kann die folgende kategoriale Analyse nicht ersetzen, sondern soll jenen Menschen einen deskriptiven Zugang zum diskutierten Gegenstand ermöglichen, die bisher noch keine Erfahrungen mit und in Commons-Zusammenhängen machen konnten und also nicht wissen oder ahnen „wovon die Rede sein soll“ (ebd.).

Commons sind „Ressourcen (Code, Wissen, Nahrung, Energiequellen, Wasser, Land, Zeit u.a.), die aus selbstorganisierten Prozessen des gemeinsamen bedürfnisorientierten Produzierens, Verwaltens, Pflegens und/oder Nutzens (Commoning) hervorgehen“ (de.wikipedia.org/wiki/Commons, Abruf am 13.11.2017). Menschen, die ähnliche Ziele verfolgen, kommen zusammen, um einen re-/produktiven Prozess zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Dabei nutzen sie Ressourcen in dem im Zitat beschriebenen breit verstandenen Sinne, also Naturgüter oder (Vor-) Produkte materieller, immaterieller oder sozialer Art. Ein solches „Projekt“ lässt sich oberflächlich durchaus mit einem „Betrieb“ im kapitalistischen Funktionsgefüge vergleichen. Zweck, Organisation und Verfügungsverhältnisse unterscheiden sich jedoch gravierend (mit Bezug auf kapitalistische Verhältnisse vgl. unsere Analyse oben).

Zweck eines Commons ist die Bedürfnisbefriedigung sowohl für die unmittelbar Beteiligten wie, über die gesellschaftliche Organisation vermittelt, für die Nutzenden der Resultate. Für die unmittelbar Beteiligten steht die Befriedigung des produktiven Bedürfnisaspekts bei ihren Tätigkeiten im Vordergrund.9 Auf diese Weise entfalten sie ihre Handlungsfähigkeit in Teilhabe an der Verfügung über den gesellschaftlichen Prozess bei der vorsorgenden Herstellung der Lebensbedingungen. Den vermittelt Nutzenden sind die Resultate grundsätzlich frei zugänglich. Die Organisation der Tätigkeiten wird von den Beteiligten selbst geleistet, ist also im umfassenden Sinne Selbstorganisation. Sie legen die Regeln der Kooperation fest, bestimmen ihre Entscheidungsverfahren und regeln Konflikte. Eine wichtige Voraussetzung für Selbstorganisation ist die Verfügung über die Bedingungen der Kooperation, darunter wesentlich die Verfügung über die Ressourcen, die zur Zweckumsetzung erforderlich sind. Da Machtmittel nicht zur Verfügung stehen, um Einzelne zu Tätigkeiten zu nötigen, werden die Bedingungen zur Teilnahme in der Regel einladend gestaltet. Nur dann bildet sich individuell eine Prämissenstruktur aus, die eine Beteiligung aus je individuellen guten Gründen wahrscheinlich macht. Diese Beteiligung ist jedoch unabdingbar, um die Ziele der Commons zu erreichen. In Commons ist es daher subjektiv funktional, die Bedürfnisse der Anderen zu Prämissen des eigenen Handelns zu machen und Konflikte kommunikativ zu lösen.

Im folgenden Abschnitt entwickeln wir nun kategoriale Bestimmungen von Commons, die sich – im Kontrast zu kapitalistischen Verhältnissen – in einem positiven generativen Bezug zu einer Commons-Gesellschaft (Commonismus) befinden.

Commonismus als System allgemeiner Inklusionsverhältnisse

Auf Basis anthropologischer, historischer und aktualempirischer Untersuchungen lässt sich das Commons als Elementarform einer neuen Weise der gesellschaftlichen Reproduktion bestimmen (hier im folgenden nur in geraffter Wiedergabe, ausführlich vgl. dazu Meretz 2017, 2018, Sutterlütti und Meretz 2018). Commonismus wäre dem entsprechend die Gesellschaft, in der Commons die Elementarform der gesellschaftlichen Reproduktion sind, die den Commonismus erzeugen und von diesen erzeugt werden.10

Die Dimensionen der Nützlichkeit und der Vermittlung lassen sich auch bei einem Commons zwar unterscheiden, stehen aber nicht im Gegensatz zueinander und liegen verbunden vor. Das hebt sie grundsätzlich von der Warenform ab (s.o.). Nützlichkeit und Vermittlung entfalten sich in gleicher Weise über den sinnlichen (materiellen, immateriellen und sozialen) Charakter des Produkts.11 Sowohl in Bezug auf den sinnlich-vitalen Nützlichkeitsaspekt wie auf den produktiven Verfügungs- und Vermittlungsaspekt ist der Bedürfnisbezug damit direkt. Die bedürfnisbasierte Vermittlung geschieht bei Commons nicht ex post (im Nachhinein) wie in der Regel bei der Ware, sondern vor der Produktion, also ex ante. Bevor die Produktion umgesetzt wird, werden die unterschiedlichen Wünsche und Anforderungen sowie die sachlichen und sozialen Bedingungen und Prioritäten – also letztlich die Bedürfnisse – vermittelt. Dabei kann es zu Bedürfniskonflikten kommen, die nun aber nicht per „Macht des Faktischen“ auf Kosten anderer entschieden werden (aufgrund fehlender eigentumsbasierter Entscheidungsmacht), sondern kommunikativ vermittelt werden (müssen). Die interpersonalen Reziprozitätsverhältnisse, die sich dabei in Commons ausbilden, sind in der Regel bedingungsfrei (keine konditionale Kopplung von Nehmen an ein Geben), auf Augenhöhe („peer to peer“) und inkludierend – oder kritisch-psychologisch ausgedrückt intersubjektiv. Auch Holzkamp sieht „in einem dezidierten Sinne ‚intersubjektive‘ Beziehungen als Kennzeichen kollektiver bzw. gesellschaftlicher Subjektivität“ (GdP, 373).

Die Vermittlungsverhältnisse auf der interpersonalen unmittelbar kooperativen Ebene finden – gemäß des Element-System-Verhältnisses von Commons und Commonismus – ihre Entsprechung im transpersonalen gesellschaftlichen Kooperationszusammenhang. Während die Marktvermittlung im Kapitalismus getrennt von der Nützlichkeit über den radikal reduzierten Informationskanal des Werts (ausgedrückt als Preis) nur quantitativ verläuft und damit nur mittelbar auf singuläre Bedürfnisse verweist, bildet die Commons-Vermittlung die Bedürfnisse direkt und qualitativ ab.

Für die informationale Vermittlung wird der Begriff Stigmergie verwendet (vgl. Meretz 2015). Dabei dienen lokal verfügbare Informationen (Stigmata = Zeichen) zur indirekten Koordination von Tätigkeiten in großen sozialen Systemen. Im Kapitalismus haben etwa Preise eine solche Stigma-Funktion, allerdings ist die Vermittlungsaussage bloß quantitativ12 und dient – wegen des Ex-post-Charakters der Vermittlung – allein der nachgeordneten Vermarktung. Die Commons-Vermittlung ist hingegen qualitativ, ex ante und bezieht sich primär auf die Herstellung der Befriedigungsmittel. Hierbei gibt es gegenstandsbezogene Prozessinformationen (Messwerte, Zustandssignale, Trackingdaten etc.), die in und mit der Tätigkeit entstehen, und Meta-Informationen, die die Tätigkeit begleiten und der Planung und Koordination dienen (Anforderungsbeschreibungen, Pläne, Statistiken, Wunschlisten etc.). Diese qualitativen, direkt bedürfnisbezogenen Informationen entstehen vor oder aus Prozessen zur Schaffung der materiellen, symbolischen und sozialen Bedingungen für die Befriedigung von Bedürfnissen.

Die soziale Seite der Stigmergie ist die Selbstauswahl der Tätigkeiten, bei der die Richtung der Entscheidung umgedreht wird. Anstatt der Notwendigkeit, eine – hierarchisch oder konsensuell getroffene – Tätigkeit den Ausführenden anzutragen (mit mehr oder weniger äußerem Druck oder verinnerlichtem Zwang), suchen sich die Menschen die Tätigkeit, die für sie die richtige ist. Auf Basis lokal verfügbarer Informationen, die sich durchaus auf globale Phänomene beziehen können, wählen sie die Konstellation aus, in der sie tätig sein oder werden wollen. Die auf Freiwilligkeit gründende Selbstauswahl ist die beste Voraussetzung für wirklich motiviertes Handeln, das auch nicht durch fremde Zwänge (der Verwertung o. dgl.) konterkariert wird. Damit wird nicht nur die Trennung von Entscheidung und Ausführung, die Karl Marx als „knechtende Unterordnung der Individuen unter die Teilung der Arbeit“ (Marx 1875, 21) kritisierte, aufgehoben, sondern ebenso die gesellschaftliche Spaltung in eine „männlich“ konnotierte öffentlich-wertproduktive und eine „weiblich“ konnotierte privat-reproduktive Sphäre im Kapitalismus.

Stigmergie in einer Commons-Gesellschaft kann als Form der indirekten und emergenten Selbststeuerung der kommunikativen Vermittlung von Bedürfnissen, Ressourcen, Begrenzungen und Ziele begriffen werden. Das Prinzip der Selbstauswahl auf individueller Ebene führt zu einem ähnlichen Fokuswechsel auf der systemischen Gesamtebene: Anstatt die Prozesse mittels zentraler Planung direkt zu organisieren, geht es eher darum, die Bedingungen für die soziale Selbstorganisation zu schaffen, die dann die stigmergische verteilte Planung hervorbringt. Die Inklusionslogik erzeugt dabei die Bedingungen für ihre eigene Verstärkung: Inkludierendes Verhalten ist subjektiv funktional und erzeugt die Bedingungen für inkludierendes Verhalten. Es bilden sich allgemein-inklusive Verhältnisse heraus.

Nach der kategorialen Skizze allgemeiner Inklusionsverhältnisse im Commonismus haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um die Problematik der Richtungsbestimmung verallgemeinerter Handlungsfähigkeit zu diskutieren. Dabei wollen wir die zurückgestellte Frage, ob Verfügungserweiterung nicht generelle Bestimmung der Handlungsfähigkeit ist, wieder aufgreifen und beantworten.

Allgemeine Handlungsfähigkeit als Richtungsbestimmung

Der Ausdruck „verallgemeinerte Handlungsfähigkeit“ klingt nach einem Zustand. Im Sinne einer Richtungsbestimmung wäre es angemessener von „verallgemeinerbarer Handlungsfähigkeit“ zu sprechen, um den prozessualen Charakter einer Ausrichtung auf Verhältnisse zu fassen, in der Handlungsfähigkeit als Teilhabe an der gesellschaftlichen Verfügung über die Lebensbedingungen nicht mehr herrschaftsförmig eingeschränkt13, sondern „allgemein“ geworden ist. Gleichzeitig wird damit der Potenzialcharakter hervorgehoben: das „noch nicht“ freier Entfaltung, die nur die Entfaltung aller sein kann. Ziel verallgemeinerbarer Handlungsfähigkeit wäre somit allgemeine Handlungsfähigkeit in Verhältnissen, in denen sich das Potenzial menschlich-gesellschaftlicher Entwicklung voll entfalten kann. Diese können aus unserer Sicht nur allgemeine Inklusionsverhältnisse – Commonismus in unserer Terminologie – sein. Allgemeine Handlungsfähigkeit kann mithin gefasst werden als unbeschränkte subjektiv-intersubjektive Realisierung menschlich-gesellschaftlicher Entwicklungspotenzen. Die „doppelte Funktionalität“ von individueller Existenzerhaltung und gesellschaftlicher Reproduktion ist hier nicht mehr strukturell gegensätzlich vermittelt (Reproduktion der Bedingungen, die den eigenen Lebensmöglichkeiten entgegenstehen), sondern individuelle Ziele lassen sich unter inklusionslogischen Bedingungen in umfassender Übereinstimmung mit gesellschaftlichen Zielen umsetzen. Das bedeutet, dass je ich in unbeschränkter und mir gemäßer Weise an der bewussten Verfügung über die gesellschaftliche Vorsorge teilhaben kann. Intersubjektivität ist dabei die nahegelegte inkludierende Beziehungsform, die ich sowohl brauche wie auch realisiere, wenn ich meine Bedürfnisse befriedige.

Die Entwicklung allgemeiner Handlungsfähigkeit in allgemeinen Inklusionsverhältnissen ist die gesuchte Richtungsbestimmung einer Kategorie der verallgemeinerbaren Handlungsfähigkeit. Es handelt sich um jene Momente der Handlungsfähigkeit, die unter kapitalistischen Bedingungen potenziell verallgemeinerbar sind und somit über diese hinausweisen. Den verallgemeinerbaren stehen jene restriktiven Momente gegenüber, bei denen Handlungsmöglichkeiten zwar eine erweiterte Verfügung über Handlungsbedingungen versprechen, die aber gleichzeitig die exkludierenden Bedingungen reproduzieren, also nur auf Kosten von anderen realisiert werden können. Beide Momente, die transzendierenden und restriktiven, stehen unter kapitalistischen Bedingungen immer in einem Verhältnis, sind also keine Handlungstypen, sondern analytische Begriffe zur Reflexion des je eigenen Handelns. Wenn wir nun die hier angestellten Überlegungen an die alte Begriffskonstellation der restriktiven/verallgemeinerten Handlungsfähigkeit zurückbinden, dann steht „erweitern“ terminologisch nicht mehr eindeutig für „nicht-restriktiv“ (vgl. Markard 2010), sondern die Erweiterung der Verfügung über Bedingungen ist stets widersprüchlich: Sie kann mit restriktiven bloßen Bewältigungsformen unter Bedingungsakzeptanz und Einschränkung anderer zusammenfallen oder diese überschreiten, tendenziell verallgemeinerbar sein und der Richtung nach auf allgemeine Inklusionsverhältnisse verweisen.

Damit jedoch wäre die Verfügungserweiterung generelle Bestimmung der Handlungsfähigkeit und der völlige Erweiterungsverzicht der Grenzfall. Mit Holzkamps Worten handelt es sich mithin bei der Handlungsfähigkeit als solcher „um eine analytische Kategorie, mit welcher erfaßt werden kann, wie sich die allgemeine Richtungsbestimmung der Tendenz zur erweiterten Verfügung über die eigenen Lebensbedingungen durch Teilhabe an gesellschaftlicher Vorsorge unter den je konkreten gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen und -behinderungen – wie reduziert, pervertiert und mystifiziert auch immer – durchsetzt. Die vorfindlichen Oberflächenerscheinungen individueller Entwicklungsverläufe können so auf das in ihnen sich ausdrückende Verhältnis zwischen der verallgemeinerten Handlungsfähigkeit und den Entwicklungsrestriktionen, durch welche diese kanalisiert und verformt wird, hin analysiert werden“ (Holzkamp 1984, 37, eigene Herv.). Die Handlungsfähigkeit insgesamt besitzt also die erweiterte Verfügung als Richtungsbestimmung.14

Den Gedanken, die erweiterte Verfügung generell als Bestimmung der Handlungsfähigkeit zu fassen und darin die Widersprüchlichkeit analytisch zugänglich zu machen, hat Holzkamp so nicht ausgearbeitet. Stattdessen steht bei ihm in der Regel das Adjektiv „restriktiv“ für Erweiterungsverzicht und „verallgemeinert“ für Verfügungserweiterung über Handlungsbedingungen. Insofern ist es nachvollziehbar, wenn Rezipient*innen kurzerhand und damit verkürzend die verallgemeinerte zu erweiterten Handlungsfähigkeit machen. Dennoch gibt es einige Passagen, in denen die polare Aufteilung durchbrochen wird. So fragt Holzkamp: „Wie aber ist, wenn auf die Alternative der gemeinsamen Verfügungserweiterung verzichtet wird, also im Rahmen der je bestehenden Handlungsmöglichkeiten und Machtverhältnisse, dennoch vom Individuum eine Überwindung der gegenwärtigen Einschränkung/Bedrohung in Richtung auf Erweiterung der Handlungsfähigkeit/-Daseinserfüllung anstrebbar?“ (GdP, 374). Hier bilden gemeinsame vs. individuelle Verfügungserweiterung die Pole des Widerspruchs, also unterschiedliche Weisen der Verfügungserweiterung. Doch der Ansatz, die Verfügungserweiterung selbst als Schauplatz der Widersprüchlichkeit von Handlungsfähigkeit zu analysieren, wurde nicht weiter verfolgt.

Wir hoffen mit diesem Artikel eine immanente, aber verborgen gebliebene Intention Holzkamps aufgegriffen, herauspräpariert und weiterentwickelt zu haben. Die Konsequenzen für die psychologische und lebensführungsbezogene Praxis wären das Thema weiterer Untersuchungen.

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Anmerkungen

1 Kapitalklasse und Arbeitsklasse sind abkürzende Bezeichnungen für die Klassen von Kapital und Arbeit. Wir bevorzugen diese kategoriale gegenüber der soziologischen Bezeichnung der jeweiligen unter diese Kategorien subsummierten Gruppen von Individuen („Arbeiterklasse“ und „Kapitalistenklasse“, vgl. Kurz/Lohoff 1989).

2 Mit dem New Materialisms Ansatz gibt es auch hier wieder eine Gegentendenz innerhalb poststrukturalistischer Theoriebildung (vgl. Coole und Frost 2010).

3 Die Stellung des Klassenwiderspruchs in der traditionellen marxistischen Theorie leitet sich kategorial aus der Analyse der Produktionsverhältnisse ab. Eine immanente Kritik müsste auf dieser Ebene ansetzen. Dies können wir hier nicht leisten, sondern verweisen auf die vorher bereits genannten neueren Ansätze der Marx-Rezeption.

4 Arbeit kann auch „Spaß machen“, doch oft bezieht sich der „Spaß“ nur auf den operativen Unteraspekt der Handlungen, da der Aspekt der Bestimmung der übergeordneten Handlungsziele in der Regel der Verfügung entzogen ist (vgl. GdP, 279ff).

5 Eine basale Spaltung, auf die wir hier nicht näher eingehen können, ist die Sphärenspaltung in eine „männlich konnotierte“ Arena der Verwertung und Öffentlichkeit und eine „weiblich konnotierte“ Arena der Reproduktion und des Privaten (vgl. Scholz 2000).

6 Innerhalb der Exklusionslogik kann es keine Allgemeininteressen geben. Die Durchsetzung von Allgemeininteressen ist identisch mit der Aufhebung der Logik von Interessen überhaupt.

7 Genau genommen ist es unmöglich, Gesellschaftstheorie ohne geschichtsphilosophische Position zu betreiben, selbst wenn diese nicht expliziert wird. Auch die Annahme einer grundsätzlichen Offenheit und Unbestimmbarkeit zukünftiger geschichtlicher Entwicklung ist eine geschichtsphilosophische Position.

8 Markard führt dies ironisch vor: Die Kritische Psychologie hätte „begriffsexplikativ entworfen, wie es zugehen wird, wenn die Menschen auf kooperativer Basis die menschliche Spezifik, sich zu eigenen Bedürfnissen verhalten zu können, leben. Dann seien Bedingungen geschaffen, ‚unter denen sexuelle und verwandte Bedürfnisse regelmäßig und angemessen befriedigt werden können, etc.‘ … Was mich persönlich angeht, habe ich zu dieser kooperativen Gestaltung unter Einschluss angemessenen Vögelns nicht die geringste Lust“ (Markard 2013; darin Zitat aus H.-Osterkamp 1976, 107).

9 Das ist eine prospektive Annahme. Bei aktuellen Commons überwiegt der sinnlich-vitale Bedürfnisaspekt häufig den produktiven. Die Dominanz unmittelbarer Kooperation ist im Nischencharakter der Projekte begründet.

10 Zu berücksichtigen ist, dass sich die vorher zitierte Wikipedia-Definition auf heutige Verhältnisse bezieht, in denen Commons gemäß unser Annahme zwar Keimform-, aber keinen Elementarform-Charakter besitzen, weil die der Elementarform entsprechende systemische Ebene und damit der reziproke generative Zusammenhang „fehlt“ (vgl. dazu Meretz 2014).

11 Im Unterschied zur Warenproduktion gehören auch die sozialen Verhältnisse zu den bewusst erzeugten „Produkten“, die sich nach den Bedürfnissen richten. Bei ersterer sind diese entweder der fetischistischen Verkehrung unterworfen (werden also vom sachlichen Prozess der Warenbewegung bestimmt) oder sind in die abgespaltene unmittelbar-personal strukturierte „private Sphäre“ ausgelagert.

12 Die oft gelobte angebliche Reduktionsleistung des Geldes als Abbildung von Qualitäten auf Quantitäten bedeutet faktisch, dass alle nicht unmittelbar das Produkt bezogenen qualitativen Dimensionen abgeschnitten, oder ökonomisch ausgedrückt: externalisiert werden. Die Externalitäten sind damit jedoch nicht aus der Welt, sondern treten (meist anderenorts) häufig als Schäden und damit Einschränkung von Lebensqualität auf.

13 Dass es andere, etwa naturgegebene Beschränkungen (u.a. produziert durch die ökologischen Verheerungen des Kapitalismus) gibt, ist evident. Gemeint sind hier allein die herrschaftsbedingten gesellschaftlichen Beschränkungen, die auch gesellschaftlich aufgehoben werden können.

14 Dies liegt auch in einer Linie mit Holzkamps Argumentation zur Ontogenese. Hier geht es für das heranwachsende Kind darum, durch kontinuierliche Verfügungserweiterung in Richtung „erwachsener“ Handlungsfähigkeit Angst und Abhängigkeit zu reduzieren. Dass das Kind dabei zu bewältigungsorientierten und instrumentalisierenden Möglichkeiten der Konfliktlösung als Vorformen restriktiver Handlungsfähigkeit greifen kann, ändert nichts am Zweck der Verfügungserweiterung. Verfügungserweiterung ist unbedingtes Moment kindlicher Entwicklung. Es ist fragwürdig, warum dieses für die Entwicklung von Erwachsenen nicht mehr gelten soll.

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  • […] Mit der Forderung nach vernünftiger Utopie im Sinne einer begrifflichen Aufhebung des Kapitalismus gehen wir ein nach der Niederlage des Realsozialismus errichtetes Tabu linker Theoriebildung an: Über eine mögliche zukünftige Gesellschaft kann und darf nichts gesagt werden. Es ist das Verbot einer Utopie wie einer diese realisierenden Geschichtsphilosophie, die in Anlehnung an monotheistische Mythologien manchmal auch als „Bilderverbot“ bezeichnet wird. Gemeint ist die Klassenkonfiguration, in der der Klasse der Arbeit die historische Mission zukommt, den vorgegebenen historischen Pfad, der aus der Produktivkraftentwicklung abgeleitet wird, zu beschreiten und die Menschheit zu befreien. grundlegung.de/artikel/verallgemeinerte-handlungsfaehigkeit-und-commonismus/ […]

  • […] Mit der Forderung nach vernünftiger Utopie im Sinne einer begrifflichen Aufhebung des Kapitalismus gehen wir ein nach der Niederlage des Realsozialismus errichtetes Tabu linker Theoriebildung an: Über eine mögliche zukünftige Gesellschaft kann und darf nichts gesagt werden. Es ist das Verbot einer Utopie wie einer diese realisierenden Geschichtsphilosophie, die in Anlehnung an monotheistische Mythologien manchmal auch als „Bilderverbot“ bezeichnet wird. Gemeint ist die Klassenkonfiguration, in der der Klasse der Arbeit die historische Mission zukommt, den vorgegebenen historischen Pfad, der aus der Produktivkraftentwicklung abgeleitet wird, zu beschreiten und die Menschheit zu befreien. grundlegung.de/artikel/verallgemeinerte-handlungsfaehigkeit-und-commonismus/ […]

  • […] Mit der Forderung nach vernünftiger Utopie im Sinne einer begrifflichen Aufhebung des Kapitalismus gehen wir ein nach der Niederlage des Realsozialismus errichtetes Tabu linker Theoriebildung an: Über eine mögliche zukünftige Gesellschaft kann und darf nichts gesagt werden. Es ist das Verbot einer Utopie wie einer diese realisierenden Geschichtsphilosophie, die in Anlehnung an monotheistische Mythologien manchmal auch als „Bilderverbot“ bezeichnet wird. Gemeint ist die Klassenkonfiguration, in der der Klasse der Arbeit die historische Mission zukommt, den vorgegebenen historischen Pfad, der aus der Produktivkraftentwicklung abgeleitet wird, zu beschreiten und die Menschheit zu befreien. grundlegung.de/artikel/verallgemeinerte-handlungsfaehigkeit-und-commonismus/ […]

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