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11. Subjektive Handlungsgründe

Die Möglichkeitsbeziehung zur gesellschaftlichen Realität bedeutet weder Beliebigkeit noch Determination des menschlichen Handelns. Jedes Handeln findet stets im objektiven Handlungszusammenhang statt und setzt damit die in den gesellschaftlichen Bedeutungs-, Handlungs- und Denkstrukturen verkörperten Handlungsziele um. Dies geschieht unabhängig davon, wie verkürzt, zerstückelt, mystifiziert etc. sie sich dem Individuum als seine Situation präsentieren:

»Es sind dennoch immer eben jene Bedeutungs-, Handlungs- und Denkstrukturen, ›in‹ denen die Mystifikation liegt bzw. die da zerstückelt sind, und weder ›ich‹ als Subjekt noch die Subjektwissenschaft können auch noch so mystifiziert und partialisiert die Lebensbedingungen anders als in der Qualität von gesellschaftlichen Bedeutungsstrukturen erfassen, da sie ›Menschen‹ grundsätzlich ›nur so‹ gegeben sind.« (348)

Der neue Vermittlungsbegriff zur Fassung des Verhältnisses von objektiven Bedingungen und subjektiver Realisierung auf der Seite des Individuums ist der der subjektiven Handlungsgründe, oder kurz: Gründe. Dabei stehen sich Bedingungen und Gründe nicht äußerlich gegenüber, sondern die gesellschaftlichen Bedeutungs-, Handlungs- und Denkstrukturen bilden das Medium, in dem das Individuum seine Handlungsgründe hat:

»Die Befindlichkeiten/Handlungen von ›mir‹ als individuellem Subjekt sind … nicht einfach ›bedingt‹, sie sind aber notwendig in meinen Lebensbedingungen für mich ›begründet‹. Die in der Möglichkeitsbeziehung liegende subjektive Freiheit des So-und-auch-anders-Könnens heißt also nicht schrankenlose Beliebigkeit, Spontaneität, ›subjektive‹ Gesetzlosigkeit, sondern auch die ›freieste‹ Entscheidung ist für das Individuum ›begründet‹.« (349)

An dieser Stelle sei noch einmal der erkenntnistheoretische Status der Handlungsgründe als Vermittlungsbegriff verdeutlicht. Üblicherweise fallen Erklärungen auf die eine oder andere Seite des Dualismus von Beliebigkeit und Determination: Beliebigkeit hier als subjektiv-willkürliche Sinnstiftung des vom gesellschaftlichen Zusammenhang getrennt gedachten Individuums oder Determination als objektiv-auslösende Faktoren der ebenfalls als vom Individuum getrennt gedachten Umwelt. Auch das inhaltlich unverbundene Nebeneinanderstellen von beiden Polen — subjektives Erleben hier und objektive Bedingungen dort — ermäßigt das Problem nicht.

In jüngerer Zeit geben insbesondere Ansätze aus der Hirnforschung vor, sich dem Problem des Bewusstseins und Erlebens anzunähern, indem determinierende Außenfaktoren in determinierende physiologische Innenfaktoren ›übersetzt‹ werden. Wenn die Frage nach dem ›warum‹ subjektiven Verhaltens nun nicht mehr mit ›Außenweltbedingungen‹ (wahlweise auch mit ›genetischen Dispositionen‹) beantwortet wird, sondern mit ›neurophysiologischen Zuständen‹, ist die Wissenschaft der Auflösung des Dualismus jedoch keinen Schritt näher gekommen. Erst durch Einbezug der Handlungsgründe kann eine sinnvolle Vermittlung von subjektivem Erleben und objektiven Bedingungen hergestellt werden (weitere Überlegungen dazu folgen).

In den folgenden Kapiteln wird das für die Kritische Psychologie zentrale Konzept der Handlungsgründe weiter ausgeführt.

11.1 Das Apriori der Individualwissenschaft

Die individuellen Handlungen sind in den Lebensbedingungen begründet. Was heißt das? Die Handlungsgründe besitzen zwei inhaltliche Bezüge: Auf der ›Weltseite‹ ist dies der objektive Handlungszusammenhang mit seinen Bedeutungs- und Denkstrukturen; auf der ›Individuumsseite‹ sind dies die individuellen Bedürfnisse, genauer: die produktiven Bedürfnisse der Teilhabe an der Verfügung über die Bedingungen der gesellschaftlichen und damit individuellen Vorsorge zur Befriedigung der sinnlich-vitalen Bedürfnisse in menschlicher Qualität (vgl. Kap. 9.4).

Subjektiv funktional ist somit »jede Handlung, soweit ich sie bewußt und ›begründet‹ vollziehe« (350). Subjektive Funktionalität und Begründetheit von Handlungen sind also Synonyme, wenn man Begründung nicht als bloß individuelle Sinnstiftung, sondern in ihrem inhaltlichen Bezug zu den Bedürfnissen versteht. Gründe sind also nicht bloß ›meine individuell-isolierten Antriebe‹, sondern meine Gründe in dieser Welt mit meinen Bedürfnissen.

Wenn ich meine Bedürfnisbefriedigung verfolge, kann ich sie gleichzeitig nicht nicht verfolgen. Ich kann sie aber in einer Weise verfolgen, die nicht zum Ziel der Befriedigung der Bedürfnisse führt und mir unter Umständen sogar schadet. Dies kann mir jedoch nicht bewusst sein, denn wäre es dies, würde ich die Handlungsweise ändern. Das allerdings ist eine Behauptung, die sich nicht kategorial herleiten lässt:

»(I)ch [kann] mit der Handlung zwar im Widerspruch zu meinen objektiven Lebensinteressen stehen, nicht aber im Widerspruch zu meinen menschlichen Bedürfnissen und Lebensinteressen, wie ich sie als meine Situation erfahre. In dem Satz, dass der Mensch sich nicht bewußt schaden kann, liegt sozusagen das einzige materiale Apriori der Individualwissenschaft – wobei der Maßstab für das, was hier ›schaden‹ heißt, allerdings nicht an äußerlichen Merkmalen, etwa körperlicher Unversehrtheit/Versehrtheit, festgemacht werden kann, sondern eben in der konkret-historischen Befindlichkeit des jeweiligen Individuums liegt« (350)

Das Apriori der Individualwissenschaft, dass der Mensch sich nicht bewusst schaden könne, wird immer wieder intensiv diskutiert (»material« hat hier übrigens nur die Bedeutung von ›substanziell‹ oder ›wesentlich‹). Ähnlich wie schon bei der Unterscheidung von Realbiographie und Phänomenalbiographie werden hier gewissermaßen reale und phänomenale Lebensinteressen und Bedürfnisse unterschieden. Der wesentliche Unterschied wird durch den Nebensatz »wie ich sie als meine Situation erfahre« gemacht: Ich handle, um meine Bedürfnisse — etwa kurzfristig oder in einer bestimmten Hinsicht — zu befriedigen, tatsächlich schade ich mir damit — etwa langfristig oder in anderer Hinsicht. Dieser Widerspruch kann mir nach dem Apriori nicht bewusst sein. Da sich jedoch immer wieder Elemente meiner realen Situation in meine phänomenale Situation — so wie ich sie erfahre — drängen, muss ich aktiv den Widerspruch unbewusst halten (dazu mehr in Kap. 12.5). Oder ich nutze den offensichtlich werdenden Widerspruch und ändere meine Handlungsweise (dazu mehr in Kap. 12.3).

Es gibt allerdings auch Situationen, in denen mir bewusst ist, dass ich mir mindestens langfristig schade (häufig angeführtes Beispiel: Rauchen). Ähnlich ist die Situation, wenn ich auf eine aktuelle Bedürfnisbefriedigung bewusst verzichte und Nachteile (u.U. in erheblichen bis lebensbedrohlichen Ausmaß) in Kauf nehme, um etwa langfristig ein höheres Maß an Lebensqualität zu erreichen.

Doch auch hier gilt der Satz, dass ich mir damit nicht bewusst schade, denn: Ich rauche, nicht weil ich mir schaden will, sondern weil die Effekte der psychotropen Substanz (Genuss, Entspannung etc.) ein Teil meiner aktuellen Bedürfnisbefriedigung sind. Die gesundheitlichen Risiken des Rauchens können mir dabei durchaus bewusst sein, doch aktuell steht die Frage jeweils erneut an: Befriedige ich kurzfristig meine sinnlich-vitalen Bedürfnisse oder nehme ich etwa das Leiden des Entzugs auf mich, um später rauchfrei leben zu können, was eine höhere Lebensqualität verspricht. Beide Handlungen sind vom jeweiligen Standort des Individuums aus begründet, also subjektiv funktional, weil sich die Gründe inhaltlich durch ihren Bedürfnisbezug in der dem Individuum gegebenen Situation bestimmen.

ich mit der Handlung zwar im Widerspruch zu meinen objektiven Lebensinteressen stehen, nicht aber im Widerspruch zu meinen menschlichen Bedürfnissen und Lebensinteressen, wie ich sie als meine Situation erfahre. In dem Satz, dass der Mensch sich nicht bewußt schaden kann, liegt sozusagen das einzige materiale Apriori der Individualwissenschaft – wobei der Maßstab für das, was hier ›schaden‹ heißt, allerdings nicht an äußerlichen Merkmalen, etwa körperlicher Unversehrtheit/Versehrtheit, festgemacht werden kann, sondern eben in der konkret-historischen Befindlichkeit des jeweiligen Individuums liegt

11.2 Selbstverständigung und Prämissen

Meine individuellen Handlungsgründe sind keine isolierten, von anderen Menschen getrennten und damit uneinsehbaren Gründe, sondern als verallgemeinerter Anderer, der ich für Andere bin, sind auch meine Gründe potenziell allgemeiner, also intersubjektiv verständlicher Art. Damit fallen auch das Verständlich-Machen meiner Handlungen für andere und meine eigene Selbstverständigung zusammen:

»Wenn ich meine Handlungen nicht (durch ihren subjektiven Bedürfnis- und Interessenbezug) vor anderen begründen könnte, so kann ich sie auch nicht vor mir selbst begründen« (350)

Über die verallgemeinerte Verständlichkeit und Begründtheit bin ich in den objektiven Handlungszusammenhang und die Bedeutungs- und Denkstrukturen einbezogen. Das ist für mich existenziell notwendig und verdeutlicht die Brisanz psychischer Erkrankungen, bei denen dies nicht mehr oder nur noch partiell gegeben ist:

»Soweit ich selbst und andere nicht mehr den Anspruch auf ›Verständlichkeit‹ an meine Handlungen stellen, nicht mehr die Handlungen unter der ›Fragestellung‹ ihrer Begründetheit und Verständlichkeit wahrnehmen und beurteilen, bin ich quasi aus der ›menschlichen Gemeinschaft‹ ausgeschlossen, meiner ›Mitmenschlichkeit‹, damit ›Menschlichkeit‹ entkleidet, also auf elementare Weise in meiner Existenz negiert.« (351)

Abb. 27: Bedingungen, Prämissen, Gründe, Handlung (Klicken zum Vergrößern)

Die grundsätzliche Verständlichkeit als Ebene der menschlich-gesellschaftlichen Integration bedeutet nicht, dass alle Handlungen immer auch aktuell verständlich sind. Sofern die Prämissen, aus denen sich die Verständlichkeit ergeben würde, nicht bekannt sind, können Handlungen auch ›unverständlich‹, ›nicht nachvollziehbar‹, ›wirr‹ oder ›verrückt‹ erscheinen. Das Verständlich-Machen, also die soziale Selbstverständigung, schließt folglich notwendig die »Aufklärung der Begründungsprämissen« (ebd.) ein. Unverständlich kann nur etwas sein, was prinzipiell verständlich ist und verständlich gemacht werden kann.

Prämissen sind meine personalen Lebensbedingungen wie ich sie in meiner Position und Lebenslage (vgl. Kap. 8.3) erfahre und zur Grundlage meiner Handlungsgründe mache. Abb. 27 veranschaulicht diesen Zusammenhang.

Die gesellschaftlichen Zielkonstellationen bilden den objektiven Handlungszusammenhang. Der mir zugekehrte Ausschnitt der gesellschaftlichen Bedingungen sind meine Position und Lebenslage, wie sie sich in meiner Realbiographie herausbildeten. Zu den Bedingungen gehören also nicht nur die äußeren, sondern auch die personalen Bedingungen als Erfahrungen der früheren Auseinandersetzungen mit den Bedingungen. Dabei

»ist hier zu berücksichtigen, dass die ›äußeren‹ wie ›personalen‹ Lebensbedingungen nicht als solche für die menschliche Befindlichkeit/Handlungsfähigkeit bestimmend sind, sondern in ihrem ›phänomenalen‹ Aspekt, also in der Art und Weise, wie sie vom Subjekt als seine ›Situation‹, seine persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten, sein Vergangenheits- und Zukunftsbezug etc. erfahren, emotional bewertet, in motivierte oder erzwungene Handlungen umgesetzt werden« (353)

Die Prämissen befinden sich somit einerseits auf der Weltseite, insofern sie der Ausschnitt meiner Lebensbedingungen sind, die meine Handlungsmöglichkeiten bestimmen. Andererseits befinden sie sich gleichzeitig auf der Individuumsseite, weil sie aktiv ›ausgegliedert‹ werden, das heißt, es sind jene Bedeutungen, die für meine Handlungsgründe entsprechend meiner Bedürfnisse für mich relevant sind und sowohl die konkreten Handlungsmöglichkeiten wie ihre Einschränkungen ausmachen. Handlungfähigkeit ist folglich immer das Verhältnis von Handlungsmöglichkeiten und Handlungsbehinderungen. Im Zentrum der Aufklärung einer subjektiven Problematik steht immer der Prämissen-Gründe-Zusammenhang als Kern des allgemeineren Bedingungs-Begründungs-Zusammenhangs.

11.3 Doppelte Möglichkeit

Was in den bisherigen Ausführungen nur implizit mit thematisiert wurde, soll nun noch einmal explizit herausgehoben werden: Die individuellen Handlungsmöglichkeiten lassen sich einteilen in solche Handlungen, die die vorausgesetzten Bedingungen hinnehmen, und solche, die darauf abzielen, die Bedingungen des Handeln zu verändern. Von hier ausgehend bestimmt sich der spezische Begriff menschlicher Freiheit. Wegen seiner Bedeutung sei diese Passage aus der GdP vollständig zitiert:

»›Frei‹ ist ein Individuum in dem Grade, wie es an der vorsorgenden gesellschaftlichen Verfügung über seine Lebensbedingungen teilhat, damit seine Bedürfnisse in ›menschlicher‹ Qualität befriedigen kann. Dies bedeutet, dass man von subjektiver Freiheit nur soweit reden kann, wie das Individuum nicht nur unter jeweils bestehenden gesellschaftlichen Lebensbedingungen handlungsfähig ist, sondern auch über die Handlungsfähigkeitsbedingungen selbst verfügt, also diese zur Überwindung darin gegebener Handlungseinschränkungen erweitern kann: Nur auf diese Weise ist ja die Handlungsfähigkeit ›unter‹ Bedingungen nicht durch die Unverfügbarkeit der Bedingungen selbst wieder eingeschränkt, letztlich zurückgenommen.« (354)

Unter Bedingungen zu handeln oder die Bedingungen des Handelns zu verändern wird doppelte Möglichkeit genannt. Die Freiheit als doppelte Möglichkeit ist eine Potenz, dass heißt, entscheidend ist, dass »auch bei bloßem Handeln unter bestehenden Bedingungen die Alternative der Verfügungserweiterung durch Änderung von Bedingungen gegeben ist« (ebd.), und nicht, ob die zweite Möglichkeit der Verfügungserweiterung auch tatsächlich ergriffen wird.

Die subjektive Freiheit ist historisch bestimmt, sie hängt von den gesellschaftlichen Verhältnissen ab, die den jeweiligen objektiven Handlungszusammenhang setzen. Dazu gehören sowohl Einschränkungen der Verfügungsmöglichkeiten aufgrund von Herrschaftsverhältnissen, aber auch der Zusammenschluss zur »zur Erweiterung kollektiver Selbstbestimmung in überindividuell gesellschaftlicher Subjektivität« (ebd.).

Das widersprüchliche Verhältnis von Einschränkungen und Erweiterungen der Verfügungsmöglichkeiten kann niemals in Richtung der totalen Einschränkung auf das bloße Handeln unter Bedingungen bei Eliminierung der zweiten Möglichkeit verschoben werden. Die Freiheit des bewussten Verhaltens zu den einschränkenden Bedingungen durch — wie auch immer minimale — Erweiterung der Verfügungsmöglichkeiten ist immer gegeben:

»Wie sehr die Art und der Grad der verbleibenden Möglichkeit der Verfügungserweiterung über die Bedingtheit der Begründungen selbst wieder ›bedingt‹ sein mag: Die Tatsache der Möglichkeit der Verfügungserweiterung ist ›unbedingt‹, sie ist eine genuine (aus der ›gesellschaftlichen Natur‹ in gesamtgesellschaftlicher Vermitteltheit entspringende) Spezifik der ›menschlichen‹ Existenz und nur mit dieser auslöschbar.« (355)

Diese analytische Bestimmung darf jedoch nicht als normative Anforderung missinterpretiert werden. Es kann sowohl gute Gründe geben, die einschränkenden Bedingungen hinzunehmen und unter diesen zu handeln, wie danach zu streben, die individuelle Verfügung über die Bedingungen des Handelns zu erweitern. Die Gründe sind dabei immer erster Person, und keine der Möglichkeiten ist apriori privilegiert. Auch extreme, menschenunwürdige Einschränkungen wie etwa Folter können die zweite Alternative nicht eliminieren. Genauso wenig ist jedoch festgelegt, dass ›bedingt‹ durch die Folter die zweite Alternative ergriffen werden muss.

Die Nicht-Eliminierbarkeit menschlicher Subjektivität und Freiheit begründet auch den besonderen Begriff der Verantwortung. Der Mensch hat,

»unter wie einschränkenden, unterdrückenden, bedrohenden Bedingungen er immer leben muss, indem er dazu ›frei‹ ist, in seinen Handlungen die gegebenen Möglichkeiten der Verfügungserweiterung zu realisieren, immer auch die ›freie‹ Alternative …, auf diese ›zweite Möglichkeit‹ zu verzichten und sich in den gegebenen Handlungsräumen einzurichten, [bleibt] somit immer als ›Subjekt‹ für seine Handlungen verantwortlich« (ebd.)

Auch Verantwortlichkeit darf nicht unter der Hand zu einer Norm verkehrt werden, sondern Verantwortung fasst die Möglichkeit, mir selbst und anderen die Gründe verständlich zu machen, also auf die Frage zu antworten, warum ich so oder anders gehandelt habe.