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4.1 Von der Festgelegtheit zur Lernfähigkeit

Abb. 10: Von der Festgelegtheit zur Lernfähigkeit (Klicken zum Vergrößern)

Die Variationsbreite eines genomisch festgelegten Merkmals, die Modifikabilität, ist der Ansatzpunkt für die Herausbildung der Lernfähigkeit. Unter bestimmten Umweltbedingungen reicht die Anpassungsgeschwindigkeit und -differenziertheit der Modifikabilität nicht mehr aus. Wie kommt es zum Funktionswechsel in Richtung auf die Lernfähigkeit?

Nebenstehende Abbildung 10 veranschaulicht den ersten qualitativen Sprung (=Funktionswechsel im dritten zweiten Fünfschritt) am Beispiel eines »Pools« von Aktivitäten. Vor dem Funktionswechsel können die festgelegten Aktivitäten in einer gewissen Variationsbreite während der Ontogenese, der Inidividualentwicklung, modifiziert werden (vertikale Pfeile), während die Art der Aktivitäten selbst festgelegt ist. Nach dem Funktionswechsel treten an die Stelle festlegter Aktivitäten »Platzhalter«, die erst während der Individualentwicklung ausgefüllt werden. Dabei ist nun auch Art der Aktivität variabel (horizontale Pfeile). Damit kann der Organismus nun schneller auf sich ändernde Umweltanforderungen durch individuelle Anpassung »reagieren«.

Neben dem evolutionär entstandenen Artgedächtnis, das die festgelegten Funktionsgrundlage repräsentiert, bildet sich schrittweise ein funktionales Individualgedächtnis, in dem die individuellen Lernerfahrungen gespeichert werden.

Im vierten Schritt, dem Dominanzwechsel, kommt es nun zu einer Aufspaltung in unterschiedliche Lernformen. Das subsidiäre und das autarke Lernen werden im nächsten Kapitel erläutert.

Im fünften Schritt befinden wir uns schließlich bereits mitten in der Hominini*-Entwicklung (dargestellt in Kapitel 5), womit auf dem Wege zur Herausbildung der gesellschaftlichen Natur des Menschen die naturgeschichtliche Rekonstruktion an ihre Grenze gelangt.

*Anmerkung: In der GdP wird durchgehend die alte, bis in die 1980er Jahre übliche Bezeichung Hominiden verwendet. Gemäß der neueren Taxonomie lautet die korrekte Bezeichnung für die Gattung »Homo« Hominini, während die Hominiden alle Menschenaffen (Hominidae, früher: Pongidae) umfasst, die in der GdP als Pongiden bezeichnet werden. In dieser Einführung wird die aktuelle Bezeichnung verwendet.

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3 Kommentare

  • Marcel sagt:

    kleiner Hinweis, wir befinden uns im zweiten Fünfschritt nicht im dritten, oder? du schreibst:

    Nebenstehende Abbildung 10 veranschaulicht den ersten qualitativen Sprung (=Funktionswechsel im dritten Fünfschritt)…

    Außerdem: könntest du erläutern, was KH mit Funktionsgrundlage (GdP, S. 127) meint? Du schreibst:

    Neben dem evolutionär entstandenen Artgedächtnis, das die festgelegten Funktionsgrundlagen repräsentiert, bildet sich schrittweise ein funktionales Individualgedächtnis, in dem die individuellen Lernerfahrungen gespeichert werde.

    Wir hatten überlegt, dass es so etwas wie das grundsätzliche Verhältnis von Festgelegtem und Möglichen zu Lernenden bezüglich einer Aktivität, wie z.B. Beute-Attackieren, darstellt, was aber nicht ganz passt, da KH schreibt: “Die Herausbildung der Lernfähigkeit bedeutet nun einen neuen funktionalen Zusammenhang zwischen >festgelegten< und dem >modifikablen< Aspekt der Funktionsgrundlage einer Aktivität, in dem jetzt beide Aspekte auf bestimmte Weise in Wechselwirkung miteinander treten” (GdP S. 127, Kursiv entfernt, MT).

  • […] autarken Lernen (vgl. Abb. 12) wird aus der bloßen Variation einzelner Aktivitäten (vgl. Kapitel 4.1, Schritt 3: Funktionswechsel) die gelernte Veränderung von bisher festgelegten linearen Aktivitätssequenzen. Darin ist […]

  • StefanMz sagt:

    @Marcel: Du hast völlig Recht: Es ist der zweite Fünfschritt. Danke.

    Ich habe »Funktionsgrundlage« zusätzlich ins Glossar aufgenommen, da in der GdP tatsächlich öfter darauf Bezug genommen wird. Eigentlich steckt nicht so viel »drin« in dem Begriff.

    Mit »Funktionsgrundlage« ist in der GdP (v.a. 127f) die biotisch-physiologische Grundlage der psychischen Funktionen gemeint, oder kurz: die physiologische Ausstattung. Als Bild kann man den »Aktivitätenpool« von Abb. 10 nehmen (Schritt 3). Die linke Seite zeigt die ontogenetisch unveränderliche Funktionsgrundlage (modifikable feste Aktivitäten), während rechts die Funktionsgrundlage (und mit ihr die Art der Aktivitäten) verändert werden kann (Lernfähigkeit).

    In der GdP ist die Erklärung nicht ganz klar, da sowohl für die linke Seite wie für die rechte Seite von »Veränderung« der Funktionsgrundlage gesprochen wird. Für die linke Seite bezieht sich die »Veränderung« jedoch auf die »vertikale« Variationsbreite eines festgelegten Merkmals, während die »horizontale« Veränderung der Aktivitäten auf der linken Seite die Funktionsgrundlage selbst betrifft: Es kommt ja auch tatsächlich zu einer Veränderung der physiologischen Basis, nämlich v.a. zu neuen neuronalen Repräsentationen des Gelernten im Individualgedächtnis.

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