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13. Individualentwicklung
Die individuelle Entwicklung des einzelnen Menschen, die Ontogenese, ist Gegenstand dieses Hauptkapitels. Wir können davon ausgehen, dass — sofern keine Schädigungen vorliegen — alle Menschen von Geburt an über die biotische Ausstattung zur individuellen Vergesellschaftung verfügen, also in der Lage sind, ihre gesellschaftliche Natur zu entfalten. Diese Entfaltung, die Individualentwicklung, ist dabei als unabschließbarer Prozess lebenslangen Lernens zu begreifen, der in seinem Verlauf nicht »phylogenetisch programmiert« (418) oder gar altersbezogen festgelegt ist.
Die grundsätzliche Offenheit der ontogenetischen Entwicklung befähigt den Menschen,
»die unabgeschlossene gesellschaftlich-historische Entwicklung in seiner individuellen Entwicklung immer wieder ›einzuholen‹ und so durch seine Beiträge an der Reproduktion der jeweiligen Lebensgewinnungsform mitzuwirken« (419)
Das ›Einholen‹ gilt auch in der Gegenrichtung, wenn Menschen qualitativ neue Formen der Lebensgewinnung durchsetzen und insofern dafür sorgen, dass die Gesellschaft insgesamt das ›nachzieht‹, was in Teilbereichen individuell und kollektiv bereits realisiert wird (vgl. dazu Kap. 1.3).
Trotz der grundsätzlichen Offenheit und Lernbasiertheit der Ontogenese, ist die Entwicklung hin zur entfalteten Handlungsfähigkeit kein bloß linearer Wachstums-, sondern ein widerspruchsvoller Entwicklungsprozess des Individuums in die jeweils historisch-konkrete Gesellschaft hinein. Die individuelle Entwicklung unterliegt dabei einer logischen Reihenfolge: Bestimmte Fähigkeiten müssen zunächst erlernt werden, damit die nächsten Entwicklungsschritte möglich sind, die wiederum die Voraussetzungen für die nächsten Schritte darstellen etc. In den folgenden Kapiteln geht es darum, die entwicklungslogisch erforderlichen Entwicklungszüge kategorial zu rekonstruieren.
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