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11.1 Das Apriori der Individualwissenschaft

Die individuellen Handlungen sind in den Lebensbedingungen begründet. Was heißt das? Die Handlungsgründe besitzen zwei inhaltliche Bezüge: Auf der ›Weltseite‹ ist dies der objektive Handlungszusammenhang mit seinen Bedeutungs- und Denkstrukturen; auf der ›Individuumsseite‹ sind dies die individuellen Bedürfnisse, genauer: die produktiven Bedürfnisse der Teilhabe an der Verfügung über die Bedingungen der gesellschaftlichen und damit individuellen Vorsorge zur Befriedigung der sinnlich-vitalen Bedürfnisse in menschlicher Qualität (vgl. Kap. 9.4).

Subjektiv funktional ist somit »jede Handlung, soweit ich sie bewußt und ›begründet‹ vollziehe« (350). Subjektive Funktionalität und Begründetheit von Handlungen sind also Synonyme, wenn man Begründung nicht als bloß individuelle Sinnstiftung, sondern in ihrem inhaltlichen Bezug zu den Bedürfnissen versteht. Gründe sind also nicht bloß ›meine individuell-isolierten Antriebe‹, sondern meine Gründe in dieser Welt mit meinen Bedürfnissen.

Wenn ich meine Bedürfnisbefriedigung verfolge, kann ich sie gleichzeitig nicht nicht verfolgen. Ich kann sie aber in einer Weise verfolgen, die nicht zum Ziel der Befriedigung der Bedürfnisse führt und mir unter Umständen sogar schadet. Dies kann mir jedoch nicht bewusst sein, denn wäre es dies, würde ich die Handlungsweise ändern. Das allerdings ist eine Behauptung, die sich nicht kategorial herleiten lässt:

»(I)ch [kann] mit der Handlung zwar im Widerspruch zu meinen objektiven Lebensinteressen stehen, nicht aber im Widerspruch zu meinen menschlichen Bedürfnissen und Lebensinteressen, wie ich sie als meine Situation erfahre. In dem Satz, dass der Mensch sich nicht bewußt schaden kann, liegt sozusagen das einzige materiale Apriori der Individualwissenschaft – wobei der Maßstab für das, was hier ›schaden‹ heißt, allerdings nicht an äußerlichen Merkmalen, etwa körperlicher Unversehrtheit/Versehrtheit, festgemacht werden kann, sondern eben in der konkret-historischen Befindlichkeit des jeweiligen Individuums liegt« (350)

Das Apriori der Individualwissenschaft, dass der Mensch sich nicht bewusst schaden könne, wird immer wieder intensiv diskutiert (»material« hat hier übrigens nur die Bedeutung von ›substanziell‹ oder ›wesentlich‹). Ähnlich wie schon bei der Unterscheidung von Realbiographie und Phänomenalbiographie werden hier gewissermaßen reale und phänomenale Lebensinteressen und Bedürfnisse unterschieden. Der wesentliche Unterschied wird durch den Nebensatz »wie ich sie als meine Situation erfahre« gemacht: Ich handle, um meine Bedürfnisse — etwa kurzfristig oder in einer bestimmten Hinsicht — zu befriedigen, tatsächlich schade ich mir damit — etwa langfristig oder in anderer Hinsicht. Dieser Widerspruch kann mir nach dem Apriori nicht bewusst sein. Da sich jedoch immer wieder Elemente meiner realen Situation in meine phänomenale Situation — so wie ich sie erfahre — drängen, muss ich aktiv den Widerspruch unbewusst halten (dazu mehr in Kap. 12.5). Oder ich nutze den offensichtlich werdenden Widerspruch und ändere meine Handlungsweise (dazu mehr in Kap. 12.3).

Es gibt allerdings auch Situationen, in denen mir bewusst ist, dass ich mir mindestens langfristig schade (häufig angeführtes Beispiel: Rauchen). Ähnlich ist die Situation, wenn ich auf eine aktuelle Bedürfnisbefriedigung bewusst verzichte und Nachteile (u.U. in erheblichen bis lebensbedrohlichen Ausmaß) in Kauf nehme, um etwa langfristig ein höheres Maß an Lebensqualität zu erreichen.

Doch auch hier gilt der Satz, dass ich mir damit nicht bewusst schade, denn: Ich rauche, nicht weil ich mir schaden will, sondern weil die Effekte der psychotropen Substanz (Genuss, Entspannung etc.) ein Teil meiner aktuellen Bedürfnisbefriedigung sind. Die gesundheitlichen Risiken des Rauchens können mir dabei durchaus bewusst sein, doch aktuell steht die Frage jeweils erneut an: Befriedige ich kurzfristig meine sinnlich-vitalen Bedürfnisse oder nehme ich etwa das Leiden des Entzugs auf mich, um später rauchfrei leben zu können, was eine höhere Lebensqualität verspricht. Beide Handlungen sind vom jeweiligen Standort des Individuums aus begründet, also subjektiv funktional, weil sich die Gründe inhaltlich durch ihren Bedürfnisbezug in der dem Individuum gegebenen Situation bestimmen.

ich mit der Handlung zwar im Widerspruch zu meinen objektiven Lebensinteressen stehen, nicht aber im Widerspruch zu meinen menschlichen Bedürfnissen und Lebensinteressen, wie ich sie als meine Situation erfahre. In dem Satz, dass der Mensch sich nicht bewußt schaden kann, liegt sozusagen das einzige materiale Apriori der Individualwissenschaft – wobei der Maßstab für das, was hier ›schaden‹ heißt, allerdings nicht an äußerlichen Merkmalen, etwa körperlicher Unversehrtheit/Versehrtheit, festgemacht werden kann, sondern eben in der konkret-historischen Befindlichkeit des jeweiligen Individuums liegt

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